Musste bei meinem Nachbarn "einbrechen"- Fenster kapput- ist der Schaden durch Haftpflicht abrechnungsfähig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann die Kosten für einen Ersatzschlüssel und evtl. Wechsel von Schlössern über die Privathaftpflicht abrechnen, falls dort Schlüsselverlust versichert ist.

Der "Einbruchschaden" ist nicht versichert.


Bernd783 
Fragesteller
 22.05.2024, 10:28

Ok- danke Dir

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Nein. Das muss du selbst zahlen,dazu kommt wahrscheinlich Anzeige wegen Einbruch und Sachbeschädigung.


Bernd783 
Fragesteller
 22.05.2024, 09:27

Das hast Du falsch verstanden! Ich bin im Auftrag "eingebrochen". Die Tatsache, daß es in dem Fall nicht zerstöungsfrei geht, war meinem Nachbarn bekannt! Ein Schlüsseldienst hätte dann nochmal richtig Geld genommen. Das wollte ich Ihm ersparen.

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Denke mal, das geht Richtung Vorsatz und wäre damit nicht versichert


Bernd783 
Fragesteller
 22.05.2024, 09:29

Ja - theoretisch! Ein Schlüsseldienst hätte Nachts und Feiertag nochmal richtig Geld gekostet.

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Bernd783 
Fragesteller
 22.05.2024, 09:34
@123Juulia123

Nein! Für meine Hilfe werde ich nicht "verklagt". Trotzdem Danke Dir.

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