Muss sowas bezahlt werden?

5 Antworten

Der Laden entscheidet, ob das dann gezahlt werden muss oder nicht. Da sie geöffnete Produkte aber nicht weiter verkaufen dürfen, Regeln die meisten Läden es so, dass beim Anbruch einer Ware diese auch gekauft werden muss.

Bei vielen Läden ja, das ist nämlich eine Unsitte— andere wollen eine neue Ware und dauernd machen irgendwelche Kundinnen einfach mal auf, was sie in die Flossen kriegen 'ich will ja nur'

Deshalb kleben Drogerien mittlerweile schon extra Tesa drum.. und manche Schnallinchen verstehen es immer noch nicht.

Warum fragt man, wenn kein Tester da ist, nicht einfach mal eine VK?
Neeeiiinn, bloß nicht.

Also eine gute Regelung, im Sinne des Ladens, der angebrochenes nicht verkaufen darf, und im Sinne der Käuferinnen, die sich darauf verlassen möchten, dass ihre Mascara nicht schon 10x aufgedreht und gepumpt wurde.

Beim Bäcker beißt Du auch nicht ins Brot und legst es dann einfach zurück- soll doch der nächste Kunde nehmen, ha ha.

Jein, wenn du die Verpackung unsachgemäss aufgemacht hast, kann er Ersatz fordern.

Auch bei Siegeln etc.

Verpflichtet das Öffnen der Verpackung zum Kauf? - JuraRat

Unterm Strich unabhängig vom Urteil finde ich es jedoch verdammt frech und es zeugt von mangelnder Erziehung, einfach zu öffnen ohne den Verkäufer zu fragen.

Mit Mascara kenn ich mich nicht so aus... aber... ist das nicht "verderblich" bzw. hat das nicht ein Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem Öffnen? dann eher ja


Violetta1  15.11.2022, 14:55

Ist bei Mascara etc auch so ähnlich: die Haltbarkeit ab Öffnen steht drauf.

Toll, wenn dann schon vorher wer dran war.

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Klar,

kann ja nicht mehr verkauft werden.

Würdest du was angebrochenen kaufen?