Muss mein Vermieter zeitnahe den Bodenbelag erneuern nach Malerarbeiten?

1 Antwort

Ist es aufgrund von im Laufe des Mietverhältnisses entstandenen Unebenheiten und scharfen Bruchkanten nicht möglich, einen Teppichboden zu verlegen und muss der Mieter deshalb bis zur Mängelbeseitigung auf dem bloßen mangelhaft verspachtelten Estrich wohnen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.

https://www.google.com/search?q=wohnzimmer+kein+Boden+verlegt+Mietminderung&oq=wohnzimmer+kein+Boden+verlegt+Mietminderung&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUyBggAEEUYOTIHCAEQIRigAdIBCTE4NDE1ajBqN6gCCLACAQ&sourceid=chrome&ie=UTF-8


brigitte194705 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:30

Vielen Dank für den Hinweis, aber noch liegt der alte Teppichboden. Es geht nur um die Frage, ob ich die Aussage meines Vermieters so hinnehmen muss und im schlechtesten Fall die bereits umgeräumten Möbel wieder zurückstellen muss. Ich persönlich empfinde es als Ansinnen, aber vielleicht ist mein Vermieter ja nach Mietrecht nicht verpflichtet, seinen Anteil der Renovierung zeitlich mit den meinen abzustimmen und es ist mein eigenes Risiko, dass evtl. ein Stopp entsteht und ich die Unannehmlichkeiten hinnehmen muss.

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brigitte194705 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:40
@wildpark7

Ich befürchte auch. Ich habe trotzdem gehofft, ich hätte noch eine Möglichkeit. Aber danke für die Mühe!

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