Muss mein Vermieter zeitnahe den Bodenbelag erneuern nach Malerarbeiten?
Nach einem Wasserschaden muss mein Teppichboden, der bereits 10 Jahre alt ist, ausgetauscht werden. Mein Vermieter sagte mir, dass das zeitnah geschehen muss, da es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Versicherung angeblich auf kurzfristige Fehlerbehebung besteht.
Im Zuge dieser Sanierung wollte ich auch gleich das Zimmer streichen lassen, auf Anraten meines Vermieters bevor der Boden verlegt wurde. Ich selbst wollte die Malerarbeiten erst beauftragen, nachdem der Vinylboden verlegt gewesen wäre.
Nachdem der Maler seine Arbeiten abgeschlossen hatte, teilte mir mein Vermieter mit, dass es noch dauern könnte, bis der Bodenleger Zeit habe. Er erreiche ihn nicht. Ich soll doch das Wohnzimmer wieder einräumen.
Ich teilte ihm mit, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich will nicht erst das Zimmer komplett ausgeräumt haben, um es zwischen den verschiedenen Handwerkertätigkeiten mühsam zu wiederholen. Ich bin alleinstehend und war schon froh, dass ich jemanden gefunden habe, der mir die Möbel einmal vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer verfrachtet hat.
Mein Vermieter meinte daraufhin, es sei ja nicht sein Verschulden, dass der Bodenleger verschollen sei und hinterherlaufen werde er dem sicher nicht. Von meinem Angebot, ihm einen anderen Handwerker vorzuschlagen, hielt er nichts, da ja der Kostenvoranschlag dieser einen Firma der Versicherung bereits vorgelegt wurde.
Ich habe daraufhin um die Telefonnummer des Bodenlegers gebeten, um selbst wegen des weiteren Verlaufs Verhandlungen mit ihm aufzunehmen. Das hat sich mein Vermieter verbeten, da ich mich hier nicht einzumischen habe, das sei einzig und allein seine Aufgabe.
Meine Frage: muss ich mich mit der Anweisung "Räumen Sie wieder alles zurück, weil ich nicht weiß, wann der Bodenleger Zeit hat. Das kann schon noch ein halbes Jahr dauern" zufrieden geben oder habe ich Recht auf Mietminderung?
Hat schon jemand mal was Ähnliches erlebt?
1 Antwort
Ist es aufgrund von im Laufe des Mietverhältnisses entstandenen Unebenheiten und scharfen Bruchkanten nicht möglich, einen Teppichboden zu verlegen und muss der Mieter deshalb bis zur Mängelbeseitigung auf dem bloßen mangelhaft verspachtelten Estrich wohnen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.
Ok dachte der wäre schon draußen! Dann musst du leider solange damit leben..
Ich befürchte auch. Ich habe trotzdem gehofft, ich hätte noch eine Möglichkeit. Aber danke für die Mühe!
Vielen Dank für den Hinweis, aber noch liegt der alte Teppichboden. Es geht nur um die Frage, ob ich die Aussage meines Vermieters so hinnehmen muss und im schlechtesten Fall die bereits umgeräumten Möbel wieder zurückstellen muss. Ich persönlich empfinde es als Ansinnen, aber vielleicht ist mein Vermieter ja nach Mietrecht nicht verpflichtet, seinen Anteil der Renovierung zeitlich mit den meinen abzustimmen und es ist mein eigenes Risiko, dass evtl. ein Stopp entsteht und ich die Unannehmlichkeiten hinnehmen muss.