Muss man sich als Meister für eine Stelle als Bürohilfe bewerben?

8 Antworten

Grundsätzlich Ja. Man ist unter ALG 2 - Bezug dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen um den eigenen Leistungsbezug zu mindern.

Dazu muß man auch bereit dazu sein, unterhalb der eigenen Qualifikation zu arbeiten.

Ich glaube nicht, daß das Jobcenter die Ablehnung dieses Stellenvorschlags sanktionsfrei beläßt, wenn Du damit argumentierst, daß Du ggf. überqualifiziert bist.

Wobei ich einen Meistertitel eher im gewerblichen Bereich ansiedeln würde, während eine Bürohilfe kaufmännnisch tätig ist.

Für mich stellt sich also die Frage ob hier ggf. Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Wenn du Arbeit als Meister o.ä. finden kannst, dann nicht unbedingt. Solltest du aber längere Zeit in diesem Bereich kein Glück haben, dann sieht das SGB II vor dass "jede Tätigkeit zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit" aufzunehmen/zumutbar ist. Anders gesagt: Wenn du so ein toller Meister bist: Warum bist du arbeitslos?

Rombinius 
Fragesteller
 09.06.2021, 15:17

Sehr guter Beitrag. Der Grund sind Knieprobleme, resultierend aus der zu starken langen Beanspruchung.

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Oberamtmann  09.06.2021, 16:01
@Rombinius

Ich beschreibe es mal ketzerisch: Ein Professor verdient in der Forschung 15000€/Monat und hat dann einen Autounfall. Danach arbeitet sein Gehirn nur noch auf halber Leistung. Er verliert den Job, alles läuft doof und er landet irgendwann in der Grundsicherung. Auch er müsste dann, so sieht es das Gesetz vor, jeden Job annehmen. Da ist dann das was vorher war "egal". Um konstruktiv zu werden: Sofern das Knie dauerhaft Probleme macht/machen wird, würde ich ein ärztliches Gutachten machen lassen. Beim JC bist du vermutlich nur wegen vorheriger Selbstständigkeit ohne Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt zu haben? Mit dem Gutachten würde ich dann über eine FbW nachdenken

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Rombinius 
Fragesteller
 13.06.2021, 08:31
@Oberamtmann

Das ärztliche Gutachten liegt schon vor. Daher brauche ich auch keine Vermittlung als Fliesenleger, Bauhelfer o.ä befürchten. Was bedeutet FbW ?

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Oberamtmann  13.06.2021, 11:13
@Rombinius

Nein, gesundheitliche Einschränkungen die so gut dokumentiert sind führen dazu dass du dich da sicher nicht bewerben musst. Eher ist dass dann ein Grund über eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nachzudenken. Das ist eine Umschulung.

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Verpflichtet ist man zu nichts. Wenn Du eine gute Begründung hast, kannst Du das auch ablehnen. Aber allzu oft solltest Du das nicht tun.

Rombinius 
Fragesteller
 09.06.2021, 13:03

danke für diese klare Aussage

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Erst einmal wäre wichtig ob im Stellenangebot eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist oder nicht, wenn nicht, dann darf es auf das nicht Bewerben ohne wichtigen Grund keine Sanktion geben.

Solange ein Stellenangebot legal ist und man dieses auch mit seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten ausüben könnte, ist jedes Stellenangebot im Regelfall zumutbar, es sei denn man hat einen anderen wichtigen Grund.

Du kannst dich dort bewerben, sie werden dich aber nicht nehmen weil sie wirklich eine Bürohilfe benötigen. Aber du hast deine Schuldigkeit getan.

Rombinius 
Fragesteller
 09.06.2021, 13:02

vielleicht hilft auch eine Gehaltsvorstellung im Anschreiben,. wenn sie mich dann wollen, zu diesen konditionen

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Britney1103  09.06.2021, 13:07
@Rombinius

Stimmt. Die meisten Arbeitgeber wollen sowieso eine Bewerbung schreiben per E-Mail haben. Da kannst du, wenn du nicht hin willst eine Standardbewerbung vorformulieren und die jeweils wegschicken wenn du dich auf eine Stelle bewirbst wo du nicht hin möchtest.

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