Muss man mit 16 zuhause Geld abgeben wenn man neben der Schule einen kleinen Job hat?

13 Antworten

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Ob resp. wieviel man den Eltern abgibt sollte mit ihnen besprochen werden (es gibt da keine Vorgabe). Ihr könnt auch besprechen was Du damit finanzierst (resp. sie nicht mehr).

Ein guter Ansatz ist sicherlich auf die Eltern zuzugehen und aktiv zu fragen, zB ob es ok sei, das ganze Geld für Dich zu behalten? Stimmen sie dem zu kannst Du zum Dank mal einen Blumenstrauss oder eine Flasche Wein oder etwas anderes, das sie mögen, mitbringen.

gschyd  03.04.2020, 22:46

Herzlichen Dank für den Stern, freut mich immens :-)

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Das kommt auf die finanziellen Verhältnisse und den Ansichten der Eltern an.

Mein Vater und ich kamen vor meiner Ausbildung gut mit dem Geld, was ihm monatlich zustand, aus. Von meinem Ausbildungsgehalt musste ich nie etwas abgeben. Ich war zudem sehr sparsam, teilweise auch geizig, und hatte nie große Erwartungen an meinen Vater bzgl. Lebensmitteln o.ä.

Andere Freunde von mir mussten monatlich etwas abgeben, weil ihre Eltern nicht so viel Geld hatten oder die Eltern damit zeigen wollten, dass von dem Ausbildungsgehalt auch Miete gezahlt werden müsse, wenn es Hotel Mama/Papa nicht gäbe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als ich das erste Gehalt nach Hause brachte musste ich auch gewisse Dinge selber bezahlen. In der Ausbildung musste ich, meine Fahrkosten selber übernehmen, meine Verpflegung übernehmen, meine eigenen Ausgaben für die Schule, Ausgang, Handyrechnung, Hobbys, und Klamotten teilweise. Zudem habe ich auch selber geputzt, die Wäsche gemacht usw. Meine Eltern bezahlten für mich die Krankenkassenbeiträge, das Internet zuhause, das Essen zuhause, die Miete usw.

Ich finde es richtig, wenn man etwas abgeben muss zuhause. Es sollte angemessen sein am Lohn finde ich.

Also ich musste nie was abgeben. Ich habe das Geld aber auch meistens nicht ausgegeben sondern gespart. Wahrscheinlich müsste ich schon einen Teil abgeben, wenn ich es für, aus Sicht meiner Eltern Nutzloses ausgeben würde.

Laut BGB ja, denn jedes Familienmitglied ist danach verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zum gemeinsamen Unterhalt beizutragen.

 Ist also Verhandlungssache