Muss man die Verpackung von Elektronischen Geräten aufheben, wegen der Garantie?

6 Antworten

Falls Du die gesetzliche Gewährleistung meinst - nein, hier musst Du die Verpackung nicht aufheben. Denn die ist unabhängig von der Verpackung geregelt.

In der Zeit der Gesetzlichen Gewährleistung, nein. Bei Freiwilliger Garantie, wird es schon schwieriger. Der Herstellers müsste ausdrücklich darauf hinweisen und auch dann bzw. auch wenn es nur in den AGB stehen würde, könnte ein Gericht gegen den Herstellern entscheiden, auf den Verdacht der Verbrauchertäuschung.

Webn du dir Verpackung aufheben musst steht das da drauf. Ein Bekannter hat sich einen Elektroroller gekauft und da steht groß drauf gedruckt "Karton zusammen falten und für Garantiefall aufbewahren".

eher die Quittung