Muss ich Mieterhöhung zum 1.7. zustimmen? Erhöhung ist vermutlich der Betrag für die Kabelgebühren?
Hallo,
wir haben Post vom Vermieter erhalten wir sollen einer Mieterhöhung um 10€ zum 1.7. schriftlich zustimmen. (zum einen warum müssen wir jetzt zustimmen? Es wird doch sonst auch immer höher Nebenkosten und so, wo wir noch nie zustimmen mussten)
Wir vermuten sehr stark das der Vermieter Geld für sein neu installiertes Kabelnetz eintreiben will.
Denn komischerweise ist die Erhöhung zum 1.7. und die Höhe ist so wie vorher die Kabelgebühren (9,50€) waren. Der Vermieter hat aber nun zusätzlich eigenes Kabel und Glasfaser verlegt, es wäre kostenlos und würde im Rahmen des Dauernutzungsvertrages laufen oder so ähnlich hatte es der Vermieter damals angepriesen. Den Inhaber des aktuellen Kabelanbieters haben sie mehrfach verklagt das die die Leitungen ausbauen sollen. Man hätte aber nur noch 1 Anschluss beim Vermieter Kabelanschluss, bisher war in allen Räumen Kabelanschluss.
Mittlerweile ist es aber wohl so das die Leitungen des alten Kabelanbieters bestehen bleiben. Also man kann für 9,50€ alles weiterlaufen lassen.
Aber jetzt vermuten wir ja das der Vermieter auch seine Leitungen bezahlt bekommen möchte und deshalb die Miete erhöht. Also auffälliger kann man so eine Erhöhung nicht durchführen. Nur dann würde man ja fürs Kabel so gesagt doppelt bezahlen, aber wie will man das nachweisen...
Der Vermieter begründet es damit das es aus Gleichberechtigung erhöht werden muss und in den letzten Jahren Dach, Fassade, Haustechnik saniert wurde. Also bei dem Block wurde kein Dach oder Fassade saniert. In der Fassade sind Löcher, Spechte brühten drin, die Wetterseite ist schwarz, am Balkon kann man mache Verglasung nicht mehr öffnen weil alles veraltet ist und klemmt und so. Unter dem EG Balkon hängen die Kabel (TV, Glasfaser) mehrere Meter liegen da rum (seit letztem Sommer hat sich da nichts getan), es muss nur mal einer mit ner Zange rumlaufen in der Nacht, zack und schon sind die Leitungen kaputt und das bei jedem Block.
Aber was kann man machen? Muss ich da zustimmen?
Danke euch!
5 Antworten
- Die Berechnung von Kabelgebühren hat nicht mit einer Mieterhöhung zu tun.
- Wenn es sich tatsächlich um die Berechnung der Kabelgebühren handelt, dann müsst Ihr dem nicht zustimmen.
- Nach den geltenden Bestimmungen müsst Ihr Euch ab 1.7.2024 selbst um den TV-Empfang kümmern. Wie Ihr das macht (Streaming über den Internetanbieter etc.) bleibt Euch überlassen. Ihr könnt auch einen eigenen Kabelvertrag abschließen oder das Angebot des Vermieters annehmen
Man muss unterscheiden zwischen Miete und Betriebskosten. Die Kabelgebühren gehören bis zum 30.6.2024 zu den umlegbaren Betriebskosten. Ab 1.7.2024 geht das nicht mehr, das heißt jeder Kabelnutzer muss sich um einen eigenen Vertrag kümmern. Da gibt es die oben genannten Wege.
Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, muss er sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Du kannst ser Mieterhöhung selbstverständlich mit einer guten Begründung widersprechen, wenn Du der Ansicht bist, dass diese nicht gerechtfertigt ist.
Nebenkosten und Miete sind verschiedene Dinge. Natürlich musst du den Nebenkosten nicht zustimmen. Die Nebenkosten musst du bezahlen.... und eben in der Höhe in der Sie aufkommen.
Ab dem 01.07. darf er Kabel nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Also erhöht er eben die Miete um die Höhe des Kabelanschlusses.
dann zahlen die Mieter ja doppelt, einmal an den Vermieter und einmal an den Anbieter vom TV Anschluß
Nein.... Wenn der Vermieter es nicht macht musst du. Es geht bzw einen unterschied zwischen Kabelgebühren für den Anschluss und dem tatsächlichen Vertrag fürs TV signal
wann der Vermieter Kabelgebühren verlangt, dann ist er das letzte, das sind dann eher einmalige Kosten und nicht laufende
Wollte am Handy nicht so viel schreiben, also nochmal ausführlich.
Jedes Haus benötigt einen Kabelanschluss. Für diesen Kabelanschluss muss bezahlt werden. Im besonderen in Häusern mit mehreren Wohnungen übernimmt das der Vermieter bzw. der Verwalter. Diese kosten werden dann unter allen Eigentümern aufgeteilt welche das dann wieder an die Mieter weitergeben.
Daran ändert sich nichts, für den Kabelanschluss an sich muss du nach wie vor bezahlen. Nur dürfen Vermieter das eben nicht mehr weitergeben. Das bezahlt man auch nicht nur 1x sondern jeden Monat.
Auf diesen Anschluss kannst du dann als Mieter Kabelfernsehen buchen oder dein Internet oder was auch immer.
In der Zukunft ist es dann eben so das du beides als Mieter machst. Also du schließt den Versorgungsvertrag + dann das Fernsehen ab.
Es ändert sich nicht nur statt man den Weg über den Vermieter geht wirst du als Mieter halt nun direkt zu Kasse gebeten.
Wie sich das Kostentechnisch ausgeht weiß ich nicht aber ich vermute das es im besonderen in Häuern mit mehr als einer Partei teurer wird für den Mieter.
Dein Vorteil als Mieter ist nun das du dir den Anbieter für den eigentlichen Anschluss selber aussuchen kannst in der Realität wirst du vermutlich den nehmen der bereits bei dir drin ist. Wirklich gut wird das vermutlich nur für die die kein Kabelanschluss wollen oder brauchen.
wir können unter 2 Anbieter wählen, der eine ist die Telecom, die hat aber noch Uralte Kabeln, da geht mit Internet so gut wie nichts mehr, 2016 hat die Netcom Gas und Leerrohre für Glasfaser verlegt in jedes Haus die wo es wollten, letztes Jahr wurde das Glasfaser durchgeblasen, wer wollte konnte ein Antrag stellen, da wurde das Glaskabel angeschlossen und Aktiviert, hab jetzt Breitband Kabel , da läuft jetzt Internet und Telefon drüber, hab eine 50 000 er Leitung mir reicht das,
Wir reden hier aber nicht über Internet und Telefon sondern über TV Kabel
das man für das reine TV Kabel extra Monatlich Zahlen muss ist unlogisch, das hat eher mit dem Anschluss des Anbieters zu tun, da zahlt man auch nur die TV Gebühren und keine Kabelmiete
Erhöhung Nebenkosten und Erhöhung Miete sind 2 verschiedene Latschen.
Zur Mieterhöhung, gem. BGB § 558, ist die Zustimmung des Mieters vorgeschrieben.
Wie ist die Mieterhöhung denn begründet?
Hallo das Glasfaser nur so rumhängt ist ausgeschlossen, das muss zudem jeder Mieter selber beantragen wann er Breitband haben will, den Rest müsst ihr mit dem Vermieter aushandeln.
Ausgeschlossen? Schaust dir gern an unter sämtlichen Balkonen. Die Leitung wurde an der Außenwand verlegt und unter dem Balkon ein Verteilerkasten, da hängen meterweiße Kabel...
Woher weißt du das? Nicht in der Miete abrechnen und trotzdem Miete aus "anderen" Gründen erhöhen, ist praktisch das gleiche...