Muss ich mich ummelden?

3 Antworten

Wenn du bei deiner Mutter gemeldet bist und laenger als 6 Monate bei deiner Oma wohnst, musst du dich spaetestens 2 Wochen nach Ablauf der 6 Monate dort angemeldet haben (Zweitwohnsitz).

Warum? Weil das Bundesmeldegesetz es so vorschreibt.

PissedOfGengar  02.04.2022, 06:16

Halb richtig 😁.

Die 6 Monate gelten als Ausnahme nur, wenn ein längerer Aufenthalt in der zweiten Wohnung eigentlich nicht vorgesehen war.

Ist von Anfang an klar, dass es mehr als 6 Monate werden bzw. ist der Aufenthalt dort erstmal auf unbestimmte Zeit. Gilt die Frist von 14 Tagen ab Einzug.

Was dann Haupt- und was Nebenwohnung ist, bestimmt sich hier nach dem Alter. Ist der FS noch minderjährig, ist die HAW bei der Mutter, NEW bei der Oma. Ansonsten anhand der wahrscheinlichen Aufenthaltszeiten genau andersrum

1
DerCaveman  02.04.2022, 16:19
@PissedOfGengar

Das ist nun die (natuerlich voellig korrekte) Langfassung. Ich hatte es wohl etwas zu stark verkuerzt erklaert ;-)

1
Prinzipiell ist der Wohnsitz immer erstmal anzumelden.

Dazu hat man 14 Tage Zeit nachdem man eingezogen ist.

Wenn du aber von Anfang an weißt, dass du nur maximal 6 Monate bei deiner Oma wohnst brauchst du dich nicht ummelden.

Wenn das aber nicht fest steht, bzw du weißt dass es länger wird, musst du dich bereits nach 14 Tagen angemeldet haben.

Ausgehend davon, dass du noch minderjährig bist, ist dein Hauptwohnsitz dann bei deiner Mutter und dein Nebenwohnsitz bei deiner Oma, ansonsten ist es andersrum.

Wohnst du garnicht mehr bei deiner Mutter hast du einen alleinigen Wohnsitz bei deiner Oma zu melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ayparca 
Fragesteller
 02.04.2022, 13:04

Wie ist es wenn ich alle 6 Monate wieder kurz bei meiner Mutter wohne und dann zurück gehe?

und ab wann zählt es sozusagen als Wohnen?

Zudem bin ich nicht minderjährig, ich gehe lediglich während der Schulzeit von meiner Oma aus zur Schule.

0
PissedOfGengar  02.04.2022, 13:09
@Ayparca

Dann musst du bei deiner Oma den Hauptwohnsitz anmelden und bei deiner Mutter einen Nebenwohnsitz.

Alle 6 Monate bei der Mutter wohnen.... Sowas nennt man Besuch... Man muss nicht versuchen das System auszudribbeln...

Wann man wohnt und wann man jemanden nur besucht ist nicht klar definiert... In der Regel ist aber ein Aufenthalt unter 2 Wochen kein wohnen... Schon garnicht dann, wenn der Aufenthalt nur zeitlich begrenzt geplant ist.

0

Eigentlich nicht ich hab auch ein halbes Jahr bei meinem Freund gewohnt und war noch bei meiner Mutter gemeldet solange du evtl post abholt und zur not dort anzutreffen bist also es nicht in einer anderen Stadt ist musst du dich nicht ummelden