Muss ich meinen erste Hilfe Kurs Schein erneut abgeben (Beim Amt)?

4 Antworten

Noch einmal ist nicht erforderlich.

§ 19 FeV:

(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Da der Schein lediglich ein kleiner Zettel ist, würde ich ihn einfach mit einstecken

Du musst ihn erneut vorlegen. Wer gilt übrigens lebenslang.