Muss ich Gewerbe anmelden (Amazon KDP)?

2 Antworten

Laut Wikipedia ist KDP (Kindle Direct Publishing) eine Self-Publishing-Plattform des Internetanbieters Amazon.com zur Selbstpublikation von E-Books und Taschenbüchern. Das heißt dort verkaufen Autoren ihre Bücher im Selbstverlag. Da bekommst du keine Tantiemen. Die bekommst du, wenn du dein Werk einem Verlag zum Vertrieb überlässt.

Und das Verlegen von Büchern (auch ein Selbstverlag) ist Einzelhandel = Gewerbe.

Bei der Tätigkeit als Autor ist ein freier Beruf, weil es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Eine Anmeldung beim Finanzamt, und die daraus entstehenden Steueranmeldungen und Erklärungen sind notwendig. Melde dich formlos bei deinem Finanzamt. Dort wird man dir vermutlich sagen, dass du deine Tätigkeit über das Elster-Portal anmelden musst: https://www.elster.de/eportal/start

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Geochelone  08.07.2021, 18:20

Hier geht es um den Verkauf von Büchern, nicht um die Autorentätigkeit.

1
DeinBeraterNet  08.07.2021, 20:51
@Geochelone

Das ist aber nicht so einfach trennbar. Wer Bücher schreibt und diese im Selbstverlag vertreibt, der ist jedenfalls dann kein Gewerbetreibender, wenn er sich im Gesamtbild seiner Tätigkeit auf den schriftstellerischen Bereich und den Vertrieb eigener Werke fokussiert. Sobald dies darüber hinausgeht (Massenhafter Vertrieb mit eigenem Personal, Werbeartikel, etc.) ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.

Vgl. hierzu BFH Urt. v. 11.05.1976, Az.: VIII R 111/71

Es ist aber sowie immer sinnvoll und wichtig, das im Vorfeld mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt direkt abzuklären.

0
Geochelone  08.07.2021, 22:18
@DeinBeraterNet

Du verkennst, dass der BFH nichts zu sagen hat, wenn es um das Thema Gewerbeanmeldung geht. Dann sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Deshalb sollte man auch das Gewerbeamt fragen, ob man ein Gewerbe anmelden muss. Die Meinung des Finanzamtes dazu ist relativ unbedeutend....

Und nach der ständigen Rechtsprechung zu § 6 GewO ist ein Selbstverlag ein Gewerbebetrieb.

1
DeinBeraterNet  08.07.2021, 23:23
@Geochelone

Das Gewerbeamt könnte natürlich auch in der Sache beraten, allerdings halte ich dieses Thema dafür für zu spezifisch. Dort kann man erklären, wie die Gewerbeanmeldung ausgefüllt wird, aber eine spezifische Beratung im Einzelfall ist in der Regel nicht möglich. Nicht zuletzt deshalb wurden ja kommunale Gründungsberatungen eingerichtet. Und für einen anerkannten Freiberufler wäre sowieso das Finanzamt direkt Ansprechpartner.

In diesem Fall wäre es nicht falsch sich direkt an einen Steuerberater zu wenden. Im Vergleich zu öffentlichen Stellen ist dort durch die tägliche Praxis häufig die größere Beratungskompetenz zu finden. Außerhalb der öffentlichen Stellen ist es sowieso nur den rechtsberatenden Berufen erlaubt, einzelfallbezogen zu Rechtsformen zu beraten. Alternativ vielleicht doch ein Termin bei einer kommunalen Gründungsberatung. Die sind auch meistens kostenlos.

Bei der Rechtsprechung zum Thema Selbstverlag wird aber immer unterschieden zwischen dem Self-Publishing und der Gründung eines echten eigenen Verlags. Letzterer wäre als eigens gegründete Vertriebsstruktur selbstverständlich als Gewerbe anzusehen. Das reine Self-Publishing wird, soweit ich das nachvollziehen kann, als Teil der freiberuflichen Autorentätigkeit angesehen. Da hier kein Verlag als solches gegründet wurde, und keine massenhafte Vertriebstätigkeit vorliegt, bleibe ich bei meiner Einschätzung.

0
Geochelone  09.07.2021, 01:45
@DeinBeraterNet

Was nützt dir der Rat eines Steuerberaters, der Steuerrecht gelernt hat, das hier nicht maßgeblich ist, wenn vom Gewerbeamt ein Bußgeldbescheid oder eine Aufforderung zur Gewerbeanmeldung mit Zwangsgeldandrohung kommt? Für die Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit unter § 6 GewO fällt, ist alleine das Gewerbeamt (ggf. das Verwaltungsgericht) zuständig.

Du kannst gerne bei deiner Einschätzung bleiben, richtiger wird sie dadurch nicht.

1