Muss ich diesen Auspuff anmelden?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich könnte man deine Antwort mit JA beantworten, denn ein Zubehör-Auspuff muss immer "geprüft und genehmigt" und somit "zugelassen" sein.

Wenn du aber mit "anmelden" eine Eintragung durch einen Sachverständigen meinst, dann nicht für jeden Auspuff.

Du musst drei mögliche Arten von Teilen mit Zulassung unterscheiden:

  • EG-BE (E-Prüfzeichen) - beschreibe ich unten genauer
  • ABE - Hier muss nichts eingetragen werden, man muss die ABE aber immer mitführen.
  • Teile-Gutachten - Diese Teile müssen nach dem Anbringen zeitnah durch einen autorisierten Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.

Du musst also EG-BE und ABE ganz klar voneinander trennen. Für eine Auspuffanlage mit EG-BE gibt es keine ABE.

Es gibt auch Zubehörteile, die weder eine Zulassung noch eine Eintragung erfordern. So z. B. ein Kennzeichenhalter. Der muss lediglich den Vorgaben der StVZO entsprechen.

ZUR EG-BE:

Bei dieser musst du nichts eintragen lassen und nichts mit dir führen.

Bei Spiegeln, Blinkern, Rücklichtern oder Rückstrahlern kannst du bedenkenlos alles was das E-Prüfzeichen hat montieren.

Anders ist es bei einer Auspuffanlage. Diese muss immer für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen sein und es wird eine Prüfnummer zugeordnet. Daher gibt es dazu auch einen Bericht / Nachweis und die Prüfnummer ist in den Auspuff gestanzt.

Den Bericht / Nachweis musst du zwar nicht mitführen, musst dir aber im Zweifelsfall Fragen gefallen lassen. Glaubt man dir nicht, wird man erst prüfen, ob die eingestanzte Nummer auch wirklich zu dem Motorrad gehört.

Das ist im Normalfall aber kein Problem.

Ganz wichtig zu beachten ist aber, dass die EG-BE kein Freibrief ist. Sie ist lediglich eine bauartbedingte Prüfung und Genehmigung und sagt z. B. nichts über die Lautstärke aus.

Man sollte davon ausgehen, dass diese dann auch eingehalten wird. Es gibt aber leider einige Auspuffanlagen im Zubehör, die trotz der EG-BE und des E-Prüfzeichens lauter sind, als in den Papieren eingetragen und somit als erlaubt.

Warum haben die dann das E-Prüfzeichen? Das weiß keiner so genau.

Dennoch darf das nicht sein und dann hilft dir auch das E-Prüfzeichen nichts. Selbst dann nicht, wenn du wirklich nichts an der Auspuffanlage verändert hast.

Veränderst du den Auspuff oder baust den DB-Killer aus, dann sowieso.

Streng genommen muss man jetzt darauf hinweisen, dass Teile mit EG-BE auch nur an Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis verbaut werden dürfen.

An älteren Fahrzeugen, die noch nach StVZO zugelassen sind, nicht mal so einfach und grundsätzlich.

Das nimmt aber keiner so ganz genau, da es z. B. fast keine erlaubten Spiegel mehr gibt, die nicht auch ein E-Prüfzeichen haben und da sich auch keiner wirklich so genau auskennt, ob nun rechtens oder nicht.

Nun musst du also klären, ob dein Auspuff überhaupt geprüft und zugelassen ist und wenn ja, welche Art Zulassung er hat.

Viele Grüße

Michael

haltderda 
Fragesteller
 17.10.2016, 13:25

der hat eine e nummer. muss ich dann zum tüv und denen bescheid sagen oder wirklich einfach nur dran und los?

0
19Michael69  17.10.2016, 14:30
@haltderda

Wenn es der richtige und zugelassene für die Duke ist, dann einfach nur dran und los.

Gruß Michael

0

Man muss alles anmelden was man verändert. Egal ob es eine ABE oder e nummer hat. Was nicht in den papieren steht ist nicht verischert. Wer meint ich laber mist der ist falsch informiert und soll zum tüv gehen.

19Michael69  17.10.2016, 02:54
  1. Ich meine nicht, dass deine Antwort falsch ist - SIE IST FALSCH!
  2. Du bist falsch informiert.
  3. Mit einer ABE und einer EG-BE ist keine Eintragung erforderlich.
  4. Den Begriff "anmelden" gibt es in diesem Bezug überhaupt nicht.
  5. Mit der Versicherung hat ein nicht eingetragenes Teil, auch wenn dafür die Eintragung erforderlich wäre, am wenigsten zu tun.
  6. Wenn du es nicht glaubst, dann gehe halt du zu TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Gruß Michael

0
fabian2000kl06  17.10.2016, 20:31

alles was an einem roller motorrad oder auto usw angebracht wurde was nicht serienmäßig ist muss eingetragen werden da es sonst ein erlöschen der betriebserlaubniss ist und deshalb muss es eigetragen sein. die e nummer und die abe sind dafür da das man bei dem tüv vorzeigen kann damit die sehen "aha ja ist zugelassen also können wir eintragen". so und das ist nicht faösch informiert hab nämlich nochmal mit meinem onkel drüber gesprochen ( wollte mir auch einen anderen auspuff holen) und er ist polizist. dankeschön

0
19Michael69  18.10.2016, 12:41
@fabian2000kl06

Florian, bitte lies dir meine Antwort durch - so ist es und nicht anders.

Warum dir dein Onkel eine anderslautende Antwort gegeben habe, weiß ich nicht.

ALLES ist sowieso falsch, da es auch Teile gibt, die weder eine Zulassung brauchen, noch eingetragen werden müssen.

Da du mir alleine wohl wieder nicht glauben wirst, hier für dich was zum Lesen und Dazulernen:

Gruß Michael

0

Wenn er eine e-Nummer oder ABE hat, dann nicht.

haltderda 
Fragesteller
 16.10.2016, 20:52

ist abe etwas schriftliches? ich weiß das "e" ne eingestanzte nummer ist.

0
Motorrasfreak  16.10.2016, 20:57
@haltderda

Also ich habe bei meinem Sportauspuff eine kleine Karte dafür, wo die E-Nummer nochmal draufsteht.

0