muss ich denn restwert Angebot des gegnerische versicherung hinnehmen und die seltsamen fragen beantworten (KFZ)?
Guten Tag,
folgendes in Kurzfassung mir ist jemand ins Auto reingefahren. Polizei machte eine Aufnahme vom Unfall und bestätigten das mir keine schuld trifft. Der verursacher stand auch seine schuld ein das er sich im Verkehr falsch verhalten hat und teilte dies seiner Versicherung auch mit. Ich habe ein Sachverständiger einen Gutachten erstellen lassen (schaden 2000€) auto hat noch einen rest wert von 2500 euro und das dem der Versicherung mit geteilt. Natürlich haben die mir Fragen gestellt die gegen mich gestellt waren. ich teilte ihnen schriftlich mit skizze wie der unfall zustande kam bis hier hin alles gut.
so jetzt haben die mir diese fragen gestellt vom gegnerischen Versicherung:
((wir benötigen eine Kopie der Fahrzeugzulassung.Bitte teilen Sie uns mit, wann das Fahrzeug in Ihren Besitz gelangt ist. Wurden Sie beim Kauf über Vorschäden informiert? Bitte überlassen Sie uns den Kaufvertrag in Kopie. Welche reparierten oder unreparierten Vorschäden hat das Fahrzeug nach Ihrer Kenntnis? Im Falle einer Reparatur bitten wir um Übersendung der Reparaturrechnung in Kopien. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt? Wenn ja, zu wieviel Prozent?))
ich frage mich was diese fragen soll, was soll ich denen antworten zu diesen fragen. Dürfen die das auf fragen muss ich nicht eingehen?
desweiteren habe ich einen restwertangebot Brief bekommen das auto zu verkaufen für 1200 Euro und eine frist habe bis zum 04.09.22
wie soll ich drauf reagieren bzw anworten wenn ich mein Auto behalten möchte, denn so blöd bin ich nicht mir ist bewusst das die dann vom verkauf des auto die Differenz des schaden ermitteln und somit mir weniger auszahlen würden was ich nicht möchte. Denn das kfz möchte ich weiter nutzen. wenn die Frist abläuft zahlen die dann das was auf dem restwert angebot steht also 1200 euro oder eher weniger? vllt hat jemand von euch ahnung wie das abläuft.
ich hatte vor einen Rechtsanwalt zuvermeiden da das eine klare sache ist wer schuld hat und das dass ziemlich teuer am ende für mich ausgehen könnte da wir hier nicht vom teurem auto sprechen. wenn ihr fragen habt gerne fragen falls ihr was nicht versteht. endschuldige für die viele Rechtschreibung fehler, ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Situation Tipps, hilfe und rat geben.
mfg
3 Antworten
ich hatte vor einen Rechtsanwalt zuvermeiden
Großer Fehler! Viele Versicherungen sind inzischen dazu übergegangen, Geschädigte systematisch über den Tisch zu ziehen und ganz besonders dann, wenn die glauben, diese teils komplizierte Rechtssache alleine hinkriegen zu können.
da das eine klare sache ist wer schuld hat
Für Versicherungen ist gar nichts klar, solange sie noch irgendwo eine Chance sehen, Geld zu sparen.
und das dass ziemlich teuer am ende für mich ausgehen könnte
Wenn du unschuldig bist, steht dir von Gesetz wegen ein Rechtsanwalt zu, den die Versicherung des Schädigers bezahlen muss. Teuer wird es nur, wenn du darauf verzichtest. Ohne Rechtsanwalt zahlt die Versicherung auch nicht freiwillig die ganzen Nebenkosten, deren Erstattung dir ebenfalls zusteht und die ein RA genau kennt und einfordert.
Insofern kann ich dir nur raten, schnellstmöglich doch noch einen RA mit der Sache zu betrauen.
Ich kenne die bessere ? Lösung ! Das hat für mich mein Versicherungs- Agent erledigt ! Der die sinnlosene Standarts abhakte !
Die Frage, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst Du beantworten, ebenso die nach Vorschäden sowie ob diese repariert wurden. Den Rest kannst Du der Versicherung zukommen lassen, musst es aber nicht. Wenn die danach keine Ruhe geben, bist Du Deiner Schadenminderungspflicht hinreichend nachgekommen, dann wird es Zeit für einen Anwalt.
Du kannst es reparieren lassen oder einfach nach Gutachten abrechnen, dann bekommst Du von der Versicherung 1680€ ausgezahlt
Und dann würde ich schauen, das Auto unrepariert zum Bestpreis zu verkaufen
Ist das beste was Du mM nach aus der Situation rausholen kannst
ok vielen dank, habe dann keine andere Wahl als das zu tun.