Muss ich bestellte winterreifen bezahlen die ich nicht mehr haben will?

6 Antworten

Haben für einen (nicht) Kunden fette SUV Winterreifen bestellt! Lagen vier Wochen im Lager!

Dann fuhr er eines Tags mit neuen Reifen an unserem Geschäft vorbei. Da er genau gegenüber an einer Ampel stehenbleiben musste, hab ich ihn zufällig gesehen.

Mein Chef hat dann bei im angerufen und mal nachgefragt.

Er hat sie woanderst günstiger bekommen und braucht unsere nicht mehr.

Super und jetzt? Die Monsterreifen braucht kein Mensch! Also auf Kulanz hoffen und Lieferant um Rücknahme/Gutschrift bitten, natürlich mit Verlusst!!

(Der Sack hat sich nicht mal gemeldet, hätten wir ihn nicht gesehen würden die Reifen immer noch bei uns rumschimmeln. Er sagte ja er meldet sich wegen einem Termin zwecks montage! Da wir 1300 Sätze Kundenräder/reifen eingelagert haben achtet man nicht auf einen Satz mehr oder weniger. Erst wenn die Umbereifung zuende ist fällt dann auf "hey was ist eigendlich mit den SUV Reifen?". Geb die dann mal zurück!?! )

Und genau aus diesem Grund gibt es bei uns nur noch Bestellung gegen Anzahlung!

Vertrag ist Vertrag und wenn ich es richtig lese, hat die Werkstatt die Reifen extra für Dich bestellt. Somit haben die auch Kosten.

Ich bin Reifenhändler. Wenn jemand bei mir Reifen bestellt, die ich am Lager habe und der die Reservierung wieder aufhebt, ist mir das egal - außer er macht das Monate später - also z. B. im Frühjahr wo ich dann die Winterreifen nicht mehr verkaufen kann.

Wenn wir für einen Kunden extra Reifen bestellen, dann muß er diese abnehmen. Wenn er dies nicht macht, dann muß er mind. meine Kosten tragen und dies bedeutet Porto zu uns, Porto zurück zum Lieferanten sowie Widereinlagerungsgebühr beim Lieferanten. Die Widereinlagerungsgebühr ist meistens 15% des Warenwertes. Beim Porto ist es sehr unterschiedlich - je nachdem ob der Reifenhändler die Ware selbst zurück senden kann oder diese vom Lieferanten abholen lassen muß und das kostet immer das doppelte. Ist aber jedes Mal anders, denn wenn wir Reifen direkt beim Hersteller bestellen wird meist kein Porto verlangt. Wenn wir die Möglichkeit haben, den Reifen anderwertig zu verkaufen, verlangen wir nichts - das ist aber reine Kulanz.

Rein gesetzlich hat man Anspruch auf den entgangenen Gewinn.

Ob nun das Auto zu schrott gefahren wurde oder nicht, spielt keine Rolle - denn dafür kann der Händler nichts. Im übringen, weiß der Reifenhändler, daß er eh meist angelogen wird. Dann lieber die Wahrheit sagen damit kommt man meist weiter.

stella0485  21.11.2011, 14:59

Dem schließe ich mich zu 100% an.

Wenn wir für einen Kunden extra Reifen bestellen, dann muß er diese abnehmen. Wenn er dies nicht macht, dann muß er mind. meine Kosten tragen und dies bedeutet Porto zu uns, Porto zurück zum Lieferanten sowie Widereinlagerungsgebühr beim Lieferanten. Die Widereinlagerungsgebühr ist meistens 15% des Warenwertes.

Wenn wir die Möglichkeit haben, den Reifen anderwertig zu verkaufen, verlangen wir nichts - das ist aber reine Kulanz.

So sieht das aus. =) Kennt ihr denn die Regelung nicht: "Vom Kunden extra bestellte Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen"

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Ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift konkludent zustande kommen, dies könnte hier der Fall sein. Wie genau hast du die Reifen "bestellt"? Allein die Tatsache, dass du sie nicht mehr willst, reicht evtl. für einen wirksamen Rücktritt vom Vertrag nicht aus. Frag in deiner Werkstatt nochmal nach, wie und ob deine "Bestellung" festgehalten wurde.

Ralfi86 
Fragesteller
 20.11.2011, 15:42

Naja die bestellung wurde über Telefon abgewickelt.

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Vertrag ist Vertrag. Und Verträge sind einzuhalten.

Woher wusstest Du, dass die Werkstatt Winterreifen verkauft? Dies ist wichtig für die Beurteilung der Frage, ob es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt - dann hättest Du ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Ja. Du hättest warten müssen, oder die Werkstatt um die Lieferung an mahnen müssen, natürlich mit einer angemessenen (meist 2 Wochen) Nachfrist. Wenn der Händler sehr kulant ist, kann er seinen Gewinnanteil von Dir verlangen. Du hast noch nicht einmal den Auftrag zurückgezogen.