Muß fachmännisch angelegter Garten bei Auszug entfernt werden, wenn Vermieter es verlangt?

12 Antworten

Wenn es keinen Vertrag über die Nutzung des Gartens gibt, könnte es schwierig werden. Ob es stimmt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen (der Mieterschutzbund schon, sofern man da Mitglied ist),- aber; Pflanzen gehen vom Zeitpunkt der Bepflanzung in das Eigentum des Hausbesitzers über. Damit verliert man das Recht, bei seinem Auszug diese zu entfernen. Das ist hart, aber wohl rechtens. Sollte also ein Gartenmitbenutzungsvermerk vorhanden sein, müßte geprüft werden, ob eine Klausel vorhanden ist, die die Herstellung des alten Zustandes (im Rahmen der Möglichkeiten) verlangt. Dann müßte wohl der Bach entfernt werden und das Haus gestrichen. werden. Schade - tröstet Euch damit, daß Ihr den garten einige Jahre genutzt habt. Trotz der Kosten !! Also ; nicht auf Eurem "Recht" beharren, sondern verhandeln.

anan12 
Fragesteller
 25.02.2012, 19:45

Ich werde mich gleich Montag an den Mieterbund wenden, danke

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ich kann mir nicht vorstellen, dass er euch rechtlich belangen kann, ihr habt ja nix beschädigt

Erkundigt euch besser beim Mieterschutzverein. Eure Position dürfte vielleicht garnicht so schlecht sein, denn die Nutzung des Gartens müßte doch im Mietvertrag vereinbart gewesen sein. Kann der Vermieter beweisen, dass sein Gartenhaus andersfarbig war ??? Vielleicht könnt ihr auch schriftliche Bestätigungen von Bekannten bekommen, die ausdrücklich erklären, dass der Vermieter die Veränderung des Gartens nicht nur geduldet, sondern auch ausgesprochen gelobt hat. Ob der Duldungsparagraph zieht, weiß ich nicht. bei Haustieren geht das, auch wenn was anderes im Mietvertrag steht.

Im Extremfall würde ich schon alles Mitnehmbare in den neuen Garten verfrachten.

LiloB  25.02.2012, 13:01

Leider soll genau das nicht erlaubt sein, Nicht einmal dann, wenn man z.B. teure Pflanzen , wie Rosen etc. selbst gepflanzt hat. Darum Vorsicht bei einem solbhen Vermieter, wenn er bemerkt, daß man Pflanzen entfernt. Allerdings hat er wohl darauf bestanden, den alten Zustand wieder herzustellen, Dann müßte es erlaubt sein.

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Merzherian  25.02.2012, 13:07
@LiloB

Na Lilo, das wäre doch dann ein Paradoxum. Wie willst du deinem Vermieter einen alten, verwilderten Garten hinterlassen, wenn du nicht die neuen, gepflegten sorgfältig entfernst :-))

Oh, suchte hier nicht vor kurzem ein 15 jähriger einen Garten für seine Geburtstagfeier. Vielleicht ergeben sich da auf GF ganz neue Hilfsmöglichkeiten. Natürlich nur, wenn der Garten wirklich zurückgebaut werden muß. LG die merzhi

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Wenn der vermieter es verlangt müßt ihr das endfernen.

ich als Vermieter täte mich freuen weil für einen schönen Garten kann ich mehr Miete verlangen als für eine versiffte Müllhalde die mal ein Garten war, vor allem wen mich die Sanierung keinen Cent gekostet hat, aber wen er das nicht einsehen will muss man alles wieder entfernen