Muss eine Werkstudenten Tätigkeit mit dem Studium zutun haben?

2 Antworten

Es geht bei der Nebentätigkeit nicht um den Inhalt, sondern nur um die Formalität der Tätigkeit als Werkstudent:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/studenten/detailseite.html?nn=8634ef7d-6d1d-458e-96ec-de03e88fa9e6#doc3b98d2f8-7fb8-435e-8259-d211dd2becb7bodyText2

wie z.B.: Als Werkstudentin oder Werkstudent sind Sie nur  versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Das heißt, Sie können schon im Studium Rentenpunkte sammeln und die Beschäftigungszeit wird auf die Wartezeit angerechnet. Die Beiträge zur Rentenversicherung teilen Sie sich zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber. Im Gegensatz zu Minijobbern können Sie sich als Werkstudentin oder Werkstudent übrigens nicht von der Rentenversicherungs-pflicht befreien lassen.

...damit es für mich ich Steuerlich Vorteile hat, wollten die Gastronomie mich dort als Werkstudent anmelden.

Also steuerliche Vorteile hast du dabei nicht, sondern verlierst evtl. den bisher kostenlosen Familien(kranken)versicherungsschutz über die Eltern :-((

Gruß siola55

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!