Muss eine Band mit Wohnsitz ausserhalb von D bei einem Auftritt in D bei der Gagenrechnung Mehrwertsteuer ausweisen?

2 Antworten

Von Experte Giota210 bestätigt

Nach § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG wird die Leistung in Deutschland ausgeführt, die Band ist unbestritten als Unternehmer anzusehen. Daher ist die Leistung in D steuerbar und steuerpflichtig, sofern nicht die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 UStG greift.

Für das USt-Verfahren wiederum hängt es von der Vertragsgestaltung ab. Ist die Band selbst Veranstalter oder wird sie durch einen Veranstalter engagiert? Wird die Leistung nämlich an ein Unternehmen ausgeführt, so greift das Reverse Charge Verfahren des § 13b UStG. Hier unterscheidet sich die genaue Vorschrift danach, ob die Band im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Drittland ansässig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Müssen sie. Die Erhebung von Umsatzsteuer hat nichts mit dem Wohnsitz der Band zu tun. Die Umsatzsteuer zahlt nämlich in deinem Beispiel nicht die Band, sondern die Besucher des Konzertes.