Muss ein Zähler für Warmwasser die Temperatur berücksichtigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du machst es nicht so, oder? Warmwasser voll aufdrehen und einfach in die Wanne laufen lassen und erst wenn sie halb voll ist, ist das Wasser in der Wanne warm?

Das wäre dann wirklich Verschwendung.

Oder drückst Du den Stöpsel erst rein, wenn die halbe Wanne kaltes Wasser wieder abgelaufen ist?

Auch wenn die Leitung schlecht isoliert ist, kommen nicht erst 50 bis 100 Liter Wasser aus der Leitung, bis endlich warmes von der zentralen Warmwasserversorgung kommt.

Die Rohre vom zentralen Speicher, die in die einzelnen Stockwerke führen sind entweder 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll. Rechnet man mal mit 10 Meter Wasserleitung bis in Deine Wohnung, dann sind in dem schlecht isolierten Rohr gerade mal 9,5 Liter. 50 Liter (=halbe Wanne bei sehr kleiner Wanne) wären demnach 50 Meter Rohrleitung bis in Deine Wohnung. Diese Leitungslänge dürfte in einem eher kleinen Haus kaum gegeben sein.

In größeren Mehrfamilienhäusern ist häufig eine Zirkulationsleitung verlegt. Das kann man sich so vorstellen, dass ständig warmes Wasser durch einen Leitungskreis zirkuliert, von dem aus dann die Leitungen in die einzelnen Wohnungen abzweigen. Von dort bis zum Wanneneinlauf sind es dann ein paar Meter. Wenn die Zirkulationspumpe aus ist (z. B. sehr früh morgens oder spät abends/nachts), kann es etwas länger dauern, bis warmes Wasser kommt.

Prüf mal selbst nach, was nun wirklich zutrifft und ob es eine Zirkulationsleitung gibt. (Das weiß der Eigentümer des Hauses.)

Übrigens kann man das kalte Wasser das am Anfang aus der Leitung kommt auffangen und für die Toilettenspülung benutzen. Das kalte Wasser wäre somit nicht verloren.

Ärgerlich ist es natürlich, dass der Warmwasserzähler auch kaltes oder höchstens lauwarmes Wasser zählt. In der Tat geht die Wärme irgendwo im Haus erst mal aus der Leitung raus und trägt dann aber in gewissem Maß zur Raumwärme bei. Die Wärme wäre also nur dann wirklich verloren, wenn man im Sommer sowieso keine zusätzliche Wärme braucht.

Natürlich wäre es sinnvoll, dass nur wenig Warmwasser letztlich als Kaltwasser bei Dir ankommt. Technisch bedingt ist es aber oft nicht möglich, wirklich was dagegen zu machen. Das muss man dann genau so hinnehmen, wie den Dämmzustand des Hauses, eine wenig wirksame alte Heizungsanlage, schlechte Fenster u. a.

Leider fehlen hierzu alle Informationen, sodass man natürlich hier keine abschließende Auskunft geben kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Gearloose 
Fragesteller
 24.09.2019, 20:09

Das Beispiel ist emotional aufgeladen. In Wahrheit macht mir meine Freundin die Hölle heiß, die beklagt, dass sie bei der horrenden Miete in München in einem guten Wohnviertel mit stattlichen 2-Familien-Häusern nicht ohne einen vorausgehenden kalten Schauer warm duschen kann.

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Kamihe  24.09.2019, 21:01
@Gearloose

Es ist Vorschrift, dass das Wasser nach mind. 10 Sec. oder 5 Liter Wasser heiß sein muss.!

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bwhoch2  24.09.2019, 23:35
@Gearloose

Den kalten Schauer kann sie vermeiden. Sie steht sicher nicht unter der kalten Dusche und wartet, bis das Wasser warm wird. Soll sie doch erst mal das kalte Wasser in einem Eimer auffangen und wenn es dann warm kommt, gemütlich duschen.

Mit "emotional aufgeladen" meinst Du also, dass es nicht eine halbe Badewanne voll ist, sondern einfach nur das kalte Wasser, das in der Stichleitung zur Dusche ist und erst raus muss, bevor das warme Wasser nach kommt.

Redet mal mit dem Vermieter, ob man die Zirkulation überprüfen kann, sofern vorhanden. Vielleicht muss einfach die Pumpe zeitlich anders eingestellt werden. Gerne machen Hauseigentümer, die selbst im Haus wohnen, die Zirkulationspumpe aus, weil der ständige Transport von Warmwasser durch die Leitungen natürlich zu Energieverlust führt.

Mein Installateur erklärte mir mal, dass es aus hygienischen Gründen besser wäre, wenn die Zirkulationspumpe immer in Betrieb bleibt. Vielleicht kann man mit dem Vermieter reden, aber eine fehlende oder zu schwache Rohrisolierung läßt sich allenfalls da verbessern, wo Leitungen frei unter Decken oder an Wänden verlaufen und nicht unter Putz.

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bwhoch2  24.09.2019, 23:36
@Kamihe

Schon wieder die Behauptung. Wo steht diese Vorschrift. Ich will nicht suchen, weil es gibt sie nicht.

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bwhoch2  25.09.2019, 18:47

Danke für die Auszeichnung.

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Damit kannst du die Miete senken. Stell dem Vermieter eine ausreichende Frist diesen Missstand zu beseitigen, denke so 4 Wochen. Laut Mietrecht darf es höchsten 10 sec. dauern, bis das Wasser heiß ist. Wenn du den Hahn für heißes Wasser aufdrehst läuft es auch über die Uhr für heißes Wasser.

bwhoch2  24.09.2019, 19:02

Erkläre bitte, an welcher Stelle das steht, dass es höchstens 10 Sekunden dauern darf?

Die Hausinstallation hängt auch zusammen mit dem Alter des Hauses und wenn die Installation ausgeführt ist, wie es zur Zeit des Neubaus normgerecht war, kann man nicht mindern. Dann ist es schlicht kein Mangel.

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Kamihe  24.09.2019, 19:06
@bwhoch2

Was du schreibst ist Falsch. Such dir die Informationen selber. Hast du mich nicht erst vor ein paar Tagen, wegen eines Beweises kritisiert ? Das scheint dir Spaß zu machen. Wenn du eine Frage hast, dann stell sie hier, aber nicht als Kommentar.

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bwhoch2  24.09.2019, 19:22
@Kamihe
Was du schreibst ist Falsch.

Und ich behaupte das Gegenteil. Da ich keine Frage stellen darf:

Einer von uns zwei hat recht. Es steht Aussage gegen Aussage.

Meine Frage nun als Kommentar:

Kamihe behauptet etwas vom Mietrecht, das so nirgends im Mietrecht steht. Diese Behauptung hilft Dir, Fragesteller, somit nicht weiter. Da er hier nicht schreiben kann, worauf er seine Behauptung stützt, darfst Du sie getrost als falsch annehmen.

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Gearloose 
Fragesteller
 25.09.2019, 16:35
@bwhoch2

Ich glaube bwhoch2. kamihe hat wahrscheinlich mal was von einer diesbezüglichen richterlichen Entscheidung gelesen.

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bwhoch2  25.09.2019, 16:46
@Gearloose

Das könnte ich mir auch vorstellen, jedoch wäre es dann schon hilfreich, wenn man eine Behauptung auch mit einem entsprechenden Urteil unter Angabe des Gerichts unterlegen würde. Dann könnte man auch anhand des Einzelfalls prüfen, ob das Urteil auf den konkreten Fall überhaupt zutrifft. Dann hättest Du als FS auch wirklich was in der Hand, um zu prüfen, was für Deinen Fall nun tatsächlich gilt.

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Kamihe  25.09.2019, 17:18
@Gearloose

Da du dich an den Zweifeln beteiligst. Mietminderung. org Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad und Küche.

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Gearloose 
Fragesteller
 25.09.2019, 17:27
@Kamihe

Richterliche Entscheidung, wie vermutet. Darauf in einem anderen Verfahren zu referieren kann mal Erfolg haben und mal nicht. Ist nach meinem Verständnis kein Teil des Mietrechts. Dennoch ein wichtiger Hinweis. Danke schön.

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Nein. er zählt  den Verbrauch ohne Berücksichtigung der Temperatur.

Ab dem Moment, wo Du den "Warmwasserhahn" ( Stellung des Wasserhahns ) aufdrehst zählt auch der Warmwasserzähler, gleichgültig, ob nun von Anbeginn an Warmwasser kommt oder nicht.

Eigentlich wird das ganze mit einem Bimetall geregelt.