Muss ein Mann Alimente zahlen, wenn das Kondom platzt und vor Sex abgemacht war dass sie abtreibt?

16 Antworten

der vater muß IMMER zahlen

das ist wie beim Autofahren.Wenn du dich ins Auto setzt hast Du immer eine gewisse Mitverantwortung.

Klar muss er zahlen wenn man was holen kann.Manche drucken sich auch davor und landen vor Gericht.

Ausserdem muss es beim geplatztem Kondom nicht immer zum. ausserstenkommen.

Zum einen darf festgehalten werden, dass Eure Nebenabrede rein mündlich ist, was man sich zugesichert hat, kann vor Dritten nicht nachgewiesen werden.

Ob eine Frau abtreibt oder nicht (ist ja straffrei nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen möglich) ist allein ihre Entscheidung (egal was sie vorher gesagt hat - wäre auch grundsätzlich nicht das erste Mal das Frau ihre Meinung ändert).

Bei einer Frau die vorher nur Sex und kein Kind wollte, könnte der Gedanke an die Mutterschuft und damit auch die mögliche Bindung an den Sexpartner reizvoll sein.

Wie dem auch sei: Wenn es nach geplatzem Kondom zu einer Schwangerschaft kommt, dann bist Du der Vater (im Zweifel : Vaterschaftstest - du musst ja nicht unbedingt der einzige Lover der Schönen sein) und dann bist Du (nach den Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches) dem Kinde zum Unterhalt verpflichtet (Alimentation/ s. auch Düsseldorfer Tabelle).

Wenn Du nur eine Sekunde daran zweifelst, dass die Gesellschaft für Dein Kind (vorausgesetzt es ist dein Kind) aufkommt, dann bist Du auf dem Holzweg- Du sitzt dann im Boot mit allen anderen Männern denen es ebenso geht.

  • Ja, natürlich! Der Mann ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, ganz egal weswegen es zur Zeugung kommt. Abmachungen und Verzicht seitens der Mutter ist nicht möglich.
  • Du solltest dich nicht nur auf Kondome verlassen, sondern darauf bestehen, dass zusätzlich eine verlässliche Verhütungsmethoden wie Mikropille oder Gynefix angewandt wird.
anonlikestrains  26.05.2015, 01:50

"Bestehen" ist hier sicherlich völlig unangebracht und der falsche Ausdruck, das liegt bei jedem selbst, ob es damm zum Sex kommt ist natürlich eine andere Frage.

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Kajjo  26.05.2015, 09:17
@anonlikestrains

Selbstverständlich ist "Bestehen" genau der richtige Ausdruck. Entweder man verhütet verlässlich oder man lässt es sein. genau das ist mit dem Ausdruck gemeint und das hast du auch verstanden und verstehen können. 

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suessemaus33333  26.05.2015, 13:59
@Kajjo

Und wie ist es in anderen Beispielen?

Die Frau befriedigt den Mann oral (sie hatten keinen GV!) und sie wird schwanger. Indem sie sein Sperma anschließend ausgespuckt und in ihre Scheide eingeführt hat. Und er beweisen kann das sie keinen Sex hatten (zB weil sie noch Jungfrau ist oder es Zeugen gab oder keine Ahnung was..)

Falls jemand darauf eine Antwort weiß bitte her damit^^


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Kajjo  26.05.2015, 14:49
@suessemaus33333

Die Antwort ist ganz einfach und sicher: Der Erzeuger ist dem Kind gegenüber immer unterhaltspflichtig, egal wie es dazu kam.

"Samenraub" und ähnliche Konstrukte führen nicht zum Erlöschen der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Das Gesetz ist da ganz eindeutig. Allenfalls die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter könnte zur Diskussion stehen, aber selbst da gibt es erschreckende Urteile.

Bedenke zudem, dass der Beweis so gut wie nie zu führen ist. Ob zwei miteinander Geschlechtsverkehr hatten ob sie sich das Sperma absichtlich eingeführt hat oder nicht, kann Tage später nicht mehr sicher gesagt werden, schon gar nicht Monate später...

Wäre es zu beweisen, könnte die Täterin ggf. schadenersatzpflichtig werden. Der Mann hätte dann die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und würde seinen Schaden von ihr ersetzt bekommen, wenn sie was hätte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Samenraub#Gerichtliche_Verfahren_und_Medienberichterstattung

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suessemaus33333  26.05.2015, 16:24
@Kajjo

Danke für deine Infos! 

Der Fall mit den Lesben ist ja wirklich hammerhart.. auf was manche Menschen für Ideen kommen o.O

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Ja , weil nicht die Frau sondern das Kind einem Unterhaltsanspruch hat gegenüber den Eltern.

Somit gilt dies Abmachung nicht wenn das Kind gepohren ist weil es eine eigenständige Rechtsperson ist.

In wie weit sich eine Schadenersatzanspruch gegenüber den Kondomhersteller ergibt ist offen.