Muss ein Angebot unterschrieben werden? Von dem, der es erstellt hat?

7 Antworten

Bei größeren, auch finanziell weitreichenderen Angeboten ist ein Unterschrift essentiell für die Gültigkeit des Angebots. - Leider gibst du nicht an, um was für eine Art Angebot es sich bei dir handelt. Man kann dir so auch keine absoluten Rat geben, da es in verschiedenen Branchen auch üblich ist maschinell ausgedruckte Standardangebote ohne ausdrückliche Unterschrift zu machen und sich gleichwohl daran zu halten.

Rechtlich bindend ist nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) jedoch nur ein Angebot mit Unterschrift.

nein, wenn das "drumherum" eindeutig als angebot zu erkennen und der abgebende zu identifizieren ist. zur beweissicherung ist es aber empfehlenswert, falls der abgebende es sich grundlos anders überlegen würde, er ist an sein angebot gebunden.

Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

In den meisten Fällen (fast immer) ist ein Angebot (gem. § 145 BGB) auch ohne Unterschrift gültig, da meist nur Textform (§126b BGB) und keine Schriftform (§126 BGB) gefordert ist.