Muss die Spedition nachweisen, dass ein Liefertermin vereinbart wurde?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Normalfall geht die Ware doch nicht gleich zurück zum Absender, sondern wird zwischengelagert. Wieso das bei dir jetzt anders ist, ist ungewöhnlich.

Wenn dir kein Termin bekannt gegeben wurde, musst du natürlich nicht bezahlen. Sie sollen dir das nachweisen, dass dir ein Termin genannt wurde. Wenn die das nicht können, würde ich es drauf ankommen lassen.

In etwa wie folgt.

"Da ich keinerlei Kenntnis über ihr Erscheinen hatte, konnte ich mich nicht darauf einstellen. Daher sehe ich mich nicht gezwungen, die Kosten der Retoure zu übernehmen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wieso Sie mir keinen Termin kommuniziert haben. Weder schriftlich, noch telefonisch, noch via E-Mail wurde ich unterrichtet."

Daraufhin sollte dir zumindest mitgeteilt werden, WANN und auf welchen Weg du kontaktiert wurdest. Wenn das nachweisbar ist (Telefon: Anrufliste/ Email: Gesendet-Ordner/ SMS: selbsterklärend/ Brief: hier wird es schwierig)

Sollte ein Termin auf dem Postweg verloren gegangen sein, kannst du dennoch nicht belangt werden. Eine Zustellvermutung reicht hier nicht aus. Schließlich willst du das Zeug ja haben. Wieso solltest du also absichtlich eine Bekanntgabe des Termins verschwinden lassen? ;)


hndrk 
Fragesteller
 04.03.2020, 12:53

Ja sie wurde angeblich mehrmals versucht auszuliefern und dann kurz (einen Tag glaube ich) zwischengelagert. Unsere Antwort, in der wir dargelegt haben, dass keinerlei Kommunikation stattgefunden hat, wurde schlichtweg ignoriert, obwohl wir sogar explizit nach einem verlässlichen Termin gefragt haben.

So ähnlich habe ich meine Mail an deren Kundenservice jetzt auch geschrieben. Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

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Irgendwie komisch....

Üblicherweise verrechnet der Spediteur Zusatzkosten (zweite Anfahrt, Rücktransport etc) immer nur direkt an seinen Auftraggeber - also den Absender. Für eine Verrechnung an den Empfänger gibt es m.M keine rechtliche Grundlage, da der ja keinen Vertrag mit dem Spediteur hat. Der Absender kann dann natürlich (falls berechtigt) die Kosten an den Kunden weiterbelasten.

Ich würde mich in Deinem Fall an den Verkäufer der Ware wenden, den Fall schildern und ihn bitten sich darum zu kümmern, dass "sein" Spediteur die Ware wie bestellt anliefert.

Irgendwas passt da nicht bzw irgendwie fehlt "ein Stück" in der Geschichte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – war 10 Jahre Leiter einer Spedition

Dann liegen E-Mails vor, dass dies nachweisbar wäre?


hndrk 
Fragesteller
 04.03.2020, 18:30

Was genau meinst du jetzt? Die Kommunikation wie geschildert könnte durch die Mails belegt werden ja.

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