Muss der Arbeitgeber erst abmahnen oder kann er direkt kündigen?

Familiengerd  05.01.2022, 10:19

Meinst Du mit "direkt kündigen" eine fristlose Kündigung oder eine ordentliche (mit Einhaltung der Frist), aber ohne vorangegangene Abmahnung?

verena95860 
Fragesteller
 05.01.2022, 11:19

Ordentliche

4 Antworten

Für eine ordentliche Kündigung ist in aller Regel eine mindestens bereits einmal ausgesprochene Abmahnung wegen der gleichen Verfehlungen Voraussetzung, ansonsten hat die Kündigung vor Gericht regelmäßig keinen Bestand.

Ausnahme: Auf eine vorausgehende Abmahnung kann verzichtet (also sofort ordentlich gekündigt) werden, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass eine solche Abmahnung beim Arbeitgeber nicht den gewünschten "Warn"-Effekt haben, es also trotz Abmahnung nicht zu einer Verhaltensbesserung kommen würde.

Eine fristlose Kündigung - ohne entsprechend bereits einmal ausgesprochene Abmahnung - ist immer dann möglich, wenn dem anderen Vertragspartner (das betrifft also auch den Arbeitnehmer) die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist. Diese Kündigung darf aber nur innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Kündigende Kenntnis von den Gründen für eine Kündigung (als ein schwerwiegendes Fehlverhalten) erlangt hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Bei Diebstahl kann man fristlos gekündigt werden. Oder bei Arbeitsverweigerung. Oder wenn die Person einfach nicht kommt. Oder die Person handgreiflich wird.

Man kann es kurz zusammenfassen : Wenn man das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist und es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist mit dieser Person weiter zu arbeiten, dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Auch bei unvorhergesehenen körperlichen Einschränkungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, kann dies der Fall sein. Z.B. verliert Jemand in einem reinen Handwerksbetrieb seine Arme und kann dort nicht anderweitig eingesetzt werden.

Bei Probezeit geht die Fristlose sowieso

verena95860 
Fragesteller
 04.01.2022, 21:40

Super danke für die ausführliche Erklärung.

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Familiengerd  05.01.2022, 10:08
Bei Probezeit geht die Fristlose sowieso

Wie kommst Du denn darauf?!?

Auch in der Probezeit im Arbeitsverhältnis darf (nach deutschem Recht) nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Und für eine ordentliche Kündigung ist in aller Regel eine mindestens bereits einmal ausgesprochene Abmahnung wegen der gleichen Verfehlungen Voraussetzung.

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Er kann bei besonders schweren Verfehlungen sofort kündigen (durchaus mit einer Kündigungsfrist). Also wenn der Arbeitgeber betrogen wird, dann muss er nicht erst abmahnen.

Es MUSS nicht abgemahnt werden kommt auf den „fehler“ an. Eine Kündigung direkt ist wie gesagt möglich aber eine sehr seltene drastische Maßnahme

Familiengerd  05.01.2022, 10:16

Für eine ordentliche Kündigung ist in aller Regel eine mindestens bereits einmal ausgesprochene Abmahnung wegen der gleichen Verfehlungen Voraussetzung, ansonsten hat die Kündigung vor Gericht keinen Bestand.

Ausnahme: Auf eine vorausgehende Abmahnung kann verzichtet (also sofort ordentliche gekündigt) werden, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass eine solche Abmahnung beim Arbeitgeber nicht den gewunschten "Warn"-Effekt, es also trotz Abmahnung nicht zu einer Verhaltensbesserung kommen würde.

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