Muss bei übler Nachrede bewiesen werden das die person lügt?

7 Antworten

Die Beweislast liegt hier bei dem, dem die ueble Nachrede vorgeworfen wird. Der muss beweisen, dass seine Behauptung der Wahrheit entspricht und nicht umgekehrt. Ergibt sich aus StGB § 186.

thomaslingemann 
Fragesteller
 10.12.2021, 10:07

Dort steht nicht bei wem die Beweislast liegt

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DerCaveman  10.12.2021, 10:20
@thomaslingemann

"... wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist ...".

Dass die ehrenruehrige Behauptung ueberhaupt aufgestellt wurde, muss dem Beschuldigten natuerlich erst einmal nachgewiesen werden. Ist das aber geklaert, liegt es am Beschuldigten, den Nachweis dafuer zu erbringen, dass die Behauptung auch der Wahrheit entspricht.

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NonNam  10.12.2021, 11:04
@DerCaveman

So ist es. Ein wenig paradox, weil es einer der wenigen Fälle ist, wo der Beschuldigte tatsächlich seine "Unschuld" beweisen muss.

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DerCaveman  10.12.2021, 11:15
@NonNam

Wobei noch zu erwaehnen ist, dass nach einem erbrachten Wahrheitsbeweis zwar keine ueble Nachrede mehr erfolgt sein kann, unter Umstaenden aber dennoch eine ebenfalls strafbare Beleidigung.

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DerCaveman  10.12.2021, 12:01
@NonNam
Ein wenig paradox, weil es einer der wenigen Fälle ist, wo der Beschuldigte tatsächlich seine "Unschuld" beweisen muss.

Na ja, der Tatvorwurf besteht ja darin, dass eine ehrenruehrige Behauptung aufgestellt wurde. Das muss dem Beschuldigten dann auch erst einmal nachgewiesen werden. Insofern muss er seine Unschuld natuerlich nicht beweisen.

Beim Wahrheitsbeweis geht es dann ja nicht mehr um den eigentlichen Tatvorwurf, sondern darum, ob der Beschuldigte ausnahmsweise dazu zur betreffenden Tat berechtigt war. Diese Berechtigung muss er dann - wie in vielen anderen Faellen auch - schon nachweisen. Schliesslich will er sich ja auf diese Berechtigung berufen. So paradox und ungewoehnlich ist das also gar nicht.

Beispiel: Ein Autofahrer kann bei einer Kontrolle nicht nachweisen, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und dies kann auch nicht anderweitig festgestellt werden. Dann muss er schon beweisen, dass er tatsaechlich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wenn er nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eins aufs Dach bekommen will.

Oder jemand verletzt in einer Notwehrsituation einen anderen. Will er sich dann auf Notwehr berufen, muss er schon beweisen, dass ueberhaupt eine Notwehrsituation vorgelegen hat.

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NonNam  10.12.2021, 12:17
@DerCaveman

Schöne Antwort. Beeindruckend, wie viel Mühe Du Dir gegen hast. Danke dafür. Meine ich ernsthaft. Aber ich sehe das anders. Ich behaupte, der Caveman treibt es mit Kindern. Das erzähle ich überall rum. Das lässt Du natürlich nicht auf Dir sitzen und zeigst mich an. (Zivilrecht lassen wir mal kurz weg.)

Jetzt stehe ich vor Gericht. Normalerweise könnte ich einfach schweigen. Die StA. muss das schon beweisen. Aber es ist ja unstrittig, dass ich das über Dich behauptet habe. Die einzige Chance meine Verurteilung zu verhindern, bestünde darin zu belegen dass der Caveman tatsächlich etwas mit den Kindern hatte.

Aber ich verstehe schon, was Du meinst. Keine Lust mich zu streiten ;-)

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DerCaveman  10.12.2021, 12:19
@NonNam
Aber ich verstehe schon, was Du meinst. Keine Lust mich zu streiten ;-)

Dann lassen wir es damit dann auch gut sein ;-)

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Ohne stichhaltige Beweise wird die Staatsanwaltschaft nicht großartig ermitteln - sondern das Verfahren einfach einstellen. Die sind doch nicht Dein Detektivbüro

thomaslingemann 
Fragesteller
 10.12.2021, 09:55

Und wenn es eine Anzeige gegen unbekannt ist wird die Person sofort Ermittler oder wird es eher sofort eingestellt?

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Highlands  10.12.2021, 10:07
@thomaslingemann

Wenn es nichts "großartiges" ist dann geh davon aus dass das zeitnah eingestellt wird. Du musst schon Fakten liefern wenn die tätig werden sollen

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thomaslingemann 
Fragesteller
 10.12.2021, 10:08
@Idris164

Ja die Person wird dann ermittelt. Die Frage war doch ob sie die Person ermitteln oder es sofort einstellen

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Idris164  10.12.2021, 10:16
@thomaslingemann

Gegen welche Person denn? Sie ist doch unbekannt…oder hast du irgendwelche Beweise

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Nein, wenn bewiesen werden kann, dass die Aussage wissentlich wahrheitswidrig war, liegt keine üble Nachrede vor sondern Verleumdung (§ 187 StGB).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du musst vorallem beweisen, dass dir überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.

Ansonsten gibt die "üble Nachrede" nämlich gar nicht als Tatbestand.

DerCaveman  10.12.2021, 09:59
Ansonsten gibt die "üble Nachrede" nämlich gar nicht als Tatbestand.

StGB § 186 mal einfach so ignoriert?

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Hallo,

man kann die Person auch ohne Beweise anzeigen, jedoch würde diese Anzeige ohne Beweise dann fallengelassen werden.

VG, kamikaze

thomaslingemann 
Fragesteller
 10.12.2021, 09:54

Und wenn es eine Anzeige gegen unbekannt ist wird die Person sofort Ermittler oder wird es eher sofort eingestellt?

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