Musik in Theaterstücken?
Hallo ihr lieben,
Ich habe mal ein paar Fragen im Bezug auf Musik in Theaterstücken.
1.) Die gema hat ja immer ein Wörtchen mit zu reden. Gibt es Gema freie Musik? Wenn ja wo bekomm ich die her, was kostet das?
2.) Wenn ich ein bekanntes Lied nehmen wir mal zum Beispiel Mika - Happy Ending und ich würde den Refrain 3 mal hintereinander im Akapella singen. Wäre das erlaubt?
3.) Darf ich auch bekannte Film Musik ein spielen? Wenn ja wie lange?
Ich bedanke mich schonmal ganz ganz lieb im vorraus! LG Jenni1508
2 Antworten
zu 1.: Suchmaschine füttern, da gibt einige Seiten und Künstler, die sich gegen die GEMA aussprechen. Kosten? Meisten kostenlos, aber meistens mit Bestimmungen der Creative-Commons-Licence (gutes Suchstichwort für freie Musik). Nebenbei kann ich dies aus eigener Erfahrung sagen, daß dies die Automation von etwa Youtube nicht abschreckt und der Google-Anwalt droht... da kann man kaum als Normalo anstinken
zu 2.: du darfst jedes Lied persönlich nachspielen, nur nicht allgemein, kommerziell veröffentlichen. Genau dies ist oft der Streitpunkt bei Youtube und Co.(Zuschauer,Publikum,etc.). Ausnahme: MIDI
zu 3,: nein, das hat nicht nur mit der GEMA etwas zu tun, sondern mit Copyright-Rechten. Nochmal s.o., duldet etwa Youtube dies bis etwa 100 Klicks und dann kommt der Anwalt, wenn man es nicht unterlässt
1.) Ja, es gibt GEMA-freie Musik: Alles, dessen Komponist oder Bearbeiter über 70 Jahre tot ist. Auch einige zeitgenössische Komponisten verwerten ihre Rechte selbst. Am besten mal "gema-freie musik" in eine Suchmaschine eingeben!
Wenn es um Aufnahmen geht: Hier darf man auch GEMA-freie Musik nicht ohne weiteres verwenden, weil die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Plattenfirma gelten!
2.) Nein. Es sei denn, die Aufführung wäre nicht öffentlich, also z.B. bei einer Geburtstagsfeier.
3.) Auch hier gelten Urheber- und Leistungsschutzrechte.
"Die landläufige Meinung, dass man Ausschnitte von 4/8 Takten oder von 10/20 Sekunden (mit variierenden Zahlen) frei verwenden darf, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. So können zum Beispiel schon die ersten beiden Takte des Gitarrenriffs von Smoke on the Water als geschützt anzusehen sein, bei Realaufnahmen („Samples“) reichen teilweise schon 2–3 Sekunden zur Lizenzpflicht aus. Auf der anderen Seite kann es passieren, dass eine einzelne Instrumentenbegleitspur auch nach 3 Minuten noch frei verwendbar ist. Für das Erreichen der Schöpfungshöhe ist die Länge eines Ausschnittes völlig unerheblich – es kommt auf den Individualisierungsgrad des Inhaltes an. Bei den Zitaten ist dagegen eher das Verhältnis zwischen besprechenden Text und Musik ausschlaggebend."
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte#Grundlage:_Das_Musikzitat