Müssen Gesichter und Kennzeichen zensiert werden? Wie sieht es rein rechtlich mit Motovlogs aus?

6 Antworten

Gesichter sollten zensiert werden aufgrund von Persönlichkeitsrechten. Bei Kennzeichen sieht das anders aus, Fahrzeuge haben keine Persönlichkeitsrechte und nur die zuständigen Behörden können Personen anhand von Kennzeichen identifizieren.

Ich würde aber trotzdem die Kennzeichen verpixeln, einfach nur um Ärger zu vermeiden, falls sich da einer wiedererkennt.

Natürlich.

Probiere es doch einfach aus. Die Klagen kommen dann recht schnell.

Kennzeichen keine Ahnung. Viele lassen das ohne verklagt zu werden, also kann gut sein, dass das egal ist, aber Gesichter muss man zensieren sobald man erkennen kann wer das ist

In Deutschland ist es grundsätzlich verboten Aufnahmen vom fließenden Verkehr zu machen und zu veröffentlichen.

Warpenstein  03.06.2020, 17:49

Dashcam-Urteil des BGH?

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Gatodeldiabolo  10.06.2020, 17:41
@Warpenstein

Das Dashcam urteil besagt nur das man die Aufnahmen im Falle einer eigenen Unfalls als Beweismittel nutzen kann.

Die Dashcams müssen dafür in einer Schleife von circa 1 min aufnehmen. Ein durchgängiges Speichern ist nicht gestattet.

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Ja, weil die Passanten bzw Insassen das Recht am eigenen Bild haben. Zudem kann man sie über die Kennzeichen direkt identifizieren.