MPU ohne Abstinentz Nachweis
Ich muss eine MPU machen damit ich mein Führerschein machen darf. Hab auch schon ein Vorbereitungskurs absolviert, und da wurde mir gesagt das ich für die MPU nachweisen sollte das ich 6 Monate kein Alkahol getrunken habe. Wie der Vorbereiter mir erklärt hat, muss ich es nicht nachweisen sondern ich soll, da ich dann mehr Chancen bei der MPU habe. (Ich muss es nicht Nachweisen da es bei mir um den § 11 handelt) So jetzt die Frage kann man die MPU auch ohne nachweis schaffen, oder ein 3 Monatigen Nachweis bringen da ich jetzt schon 3 Monate Abstinenz bin und nicht länger auf meinen Führerschein warten will.
8 Antworten
Da du mit Abstinenz in die MPU gehen willst ist mind. 6 Monate Abstinenznachweise Pflicht!
Der Schlüssel dazu, dass Du nicht wieder im Straßenverkehr auffällst ist Dein Konsum. Den musst Du in den Griff bekommen und davon den Gutachter überzeugen. Dazu stehen Dir kontrolliertes Trinken oder Abstinenz als Strategien offen. Bei kT solltest Du Leberwerte sammeln, eine Abstinenz muss mit Urinscreenings oder Haaranalysen dokumentiert werden. Das ist aber nur die Eintrittskarte. Die Schlüsselfrage ist, warum Du trinkst und wie Du diese Ursache künftig anders befriedigen kannst.
• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum
• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)
• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings nur noch höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.11.htm
Um die Notwendigkeit einer Abstinenz sind BAK nebst Alter von ausschlaggebender Bedeutung. Ein Alk-MPU bedeutet nicht zwangsläufig eine Abstinenz, KT ist je nach Fall ebenfalls möglich.
kennen wir uns aus diversen MPU-Foren?
Ich hoffe nicht.
aber der Fragesteller hat sich anscheinend dafür entschieden, also bringt ihm dein Einwand recht wenig!
Hat er eben nicht. Aus Unwissenheit hat er 3 Monate AB gelebt und will jetzt nicht länger auf seinen FS warten. Das ihn 3 Monate AB nichts bringen, weißt du sicherlich selber.
Hat er eben nicht.
das sehe ich anders,kann mich dabei natürlich aber auch täuschen, schau seine Aussage:
( Trinken Tuh ich eh nicht mehr )
Das ihn 3 Monate AB nichts bringen, weißt du sicherlich selber.
klaro, das steht ja auch in meiner Antwort vom 03.02.12 um 6:44 Uhr
Also ich bin beim 1.x ohne diese Nachweise durchgerauscht, da war ich allerdings schon fünfeinhalb Jahre alkohlfrei. Kein Joke. Habe fürs 2.x dann monatlich beim Hausarzt nen Bluttest in Auftrag gegeben, kostet pro Test und je nach Labor ca. 35€. Das ganze 6x, das ist das Minium was die sehn wolln. Sagt dir natürlich sonnst vorher keiner, die wolln ja Geld verdienen. Es sind 2bestimmte Werte auf die sie kucken, die heissen ASAT und ALAT. Aus den Werten können sie dann ihre Schlüsse ziehn. Mach das also lieber vorher, investiere die Tests und erspare dir möglicherweise eine 2.MPU. Die ist dann teurer. Und noch einen Tip nebenbei, bist du beim Psychologen drin arbeite nie mit Verniedlichungen wie "Bierchen" oder "Schnäpschen", sonnst sagen sie dir du nimmst das nicht ernst. Die fragen peinlich genau nach deinem Konsumverhalten zum Zeitpunkt der Auffälligkeit und auch Jahre zurück. Also mach die Tests, nutz die Zeit um clean zu bleiben und fahr vorbereitet da hin. Ich hab meinen "Lappen" zurück und bin mittlerweile siebeneinhalb Jahre clean.
und bin mittlerweile siebeneinhalb Jahre clean.
Tja, vor 7,5 Jahren waren die Leberwerte noch ausschlaggebend, heutzutage zählen die nichts mehr bei einer Abstinenzangabe.
bei Abstinenzangabe sind Haaranalyse oder das EtG-Urinscreening Pflicht!!!!
die Leberwerte sind keine Pflicht (waren sie auch noch nie!), selbst bei kontrollierten Trinken sind sie nur als Eintrittskarte für die MPU zu sehen.
Du scheinst meine Antwort nicht richtig gelesen zu haben, zum Zeitpunkt der MPU war ich bereits fünfeinhalb Jahre alkoholfrei. Die MPU fand vor 2Jahren statt. Und die Werte die ich benannt habe sind nach wie vor ein Kriterium. Eine Haaranalyse oder Urintest sind ledeiglich ergänzende Mittel zum Nachweis. Haartests kommen ausserdem vermehrt bei Drogendelikten zum Einsatz und wurden bei der MPU wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss nicht verlangt. Ein Urintest ist nur eine kurzfristige Momentaufnahme über den derzeitigen Zustand des Probanten und wird auch bei der MPU durchgeführt. Ich habe hier lediglich persönliche Erfahrungen wiedergegeben und versuche zu helfen.
Und die Werte die ich benannt habe sind nach wie vor ein Kriterium.
Leberwerte waren noch nie Pflicht und sind es heute auch nicht!!
Eine Haaranalyse oder Urintest sind ledeiglich ergänzende Mittel zum Nachweis.
bei Abstinenzangabe sind sie Pflicht
schau mal,
Anforderungen an Abstinenzbelege Es wurde in den „Beurteilungskriterien“ nun deutlicher geregelt, dass bei einer notwendigen Abstinenz- bzw. einem Alkoholverzicht, diese auch durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht werden müssen.
kannst du gerne hier genauer nachlesen:
glaubst du mir jetzt?
Habs brav gelesen und auch dazugelernt. So steht auch drin das der Haartest max. für einen Nachweiszeitraum von max. 3Monaten tauglich ist. Das ist den meissten Beurteilungsstellen aber zu wenig, du musst wissen das die diese Richtlinien sehr flexibel auslegen. Erfahrungswerte halt. Zum Zweiten bezieht sich die Anordnung auf belegte Suchtkrankheit und angeordneter Abstinenz. Das war bei mir nicht der Fall, ich habe aus eigenen freien Stücken ohne Arzt und Entzugseinrichtung mit dem Alkohol aufgehört. Da stand keine Einrichtung dahinter. Zum Dritten gibts bei der MPU jeweils eine Info-Vorveranstaltung, welche ich vorm ersten Test idiotischerweise nicht besucht habe. Bei dieser Veranstaltung wurde ausdrücklich bei alkoholbedingter Verkehrsauffälligkeit die Vorlage der von mir benannten Werte ASAT und ALAT verlangt. Es mögen ja immer wieder Änderungen vorgenommen werden aber ich kann mir nicht vorstellen das erprobte Verfahren so einfach abgesetzt werden. Ich jedenfalls bin gut damit gefahren diese Belege dabeizuhaben (beim 2.Test) und hab ja auch meinen Lenkschein zurück. Ich berufe mich nicht darauf alle Bestimmungen 100%ig zu kennen, das halte ich auch für schlicht unmöglich. Ach und die Tests unterscheiden sich auch innerhalb der Beurteilungsstellen. Was Firma A macht kann Firma B schon wieder anders handhaben. Mein Test war z.Bsp. bei Dekra Oranienburg.
So steht auch drin das der Haartest max. für einen Nachweiszeitraum von max. 3Monaten tauglich ist. Das ist den meissten Beurteilungsstellen aber zu wenig
dann muss man sich eben vorher informieren und zweimal die Haaranalyse machen lassen, dann hat man (bei freiwilliger Abstinenz, wie in deinem Fall) auch seine vorgeschriebene 6 Monate Abstinenznachweise
Zum Zweiten bezieht sich die Anordnung auf belegte Suchtkrankheit und angeordneter Abstinenz.
das alles steht auch in meinem Kommentar vom 03.02.2012 - 6:52
mein, sie bezieht sich auch auf freiwillige Abstinenz, schau mal:
Es wurde in den „Beurteilungskriterien“ nun deutlicher geregelt, dass bei einer notwendigen Abstinenz- bzw. einem Alkoholverzicht,
hier werden "notwendige" Abstinenz (Sucht usw) und "Alkoholverzicht" (freiwillig) extra genannt.
siehe auch mein Kommentar vom 03.02.2012 - 6:52
da steht es schon drin was ich gerade versuche dir zu erklären
Du musst den Prüfer in der MPU davon überzeugen, dass Du für den Strassenverkehr keine Gefahr mehr darstellst. Diese Prüfer haben sich den Ruf "erarbeitet" extrem mißtrauisch zu sein und lieber dreimal "nein" als einmal "ja" zu sagen. Deshalb machst Du ja auch den Vorbereitungskurs mit. Und da hat der Vorbereiter schon ganz recht: Es ist nicht verbindlich vorgeschrieben, dass Du den Nachweis dem Prüfer vorlegen musst. Aber es hilft Dir, den Prüfer von der Richtigkeit Deiner Angaben zu überzeugen.
Sonst hängt es komplett von Deiner Überzeugungsfähigkeit ab, ob Du die MPU erfolgreich bestehst oder nicht.
Es ist nicht verbindlich vorgeschrieben, dass Du den Nachweis dem Prüfer vorlegen musst
Durch die 2009 geänderten Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) ist für die Beurteilung alkoholauffälliger Fahrer der Abstinenznachweis über Ethyl-Glucuronid von zentraler Bedeutung.** Demnach sind bei Abstinenz-Angabe mindestens über folgende Zeiträume Nachweise in Form einer EtG-Haaranalyse oder eines EtG-Urinscreenings zu erbringen:**
6 Monate bei freiwilligem Alkoholverzicht
12 Monate, wenn ein Alkoholverzicht z.B. bei fehlendem Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren notwendig ist, oder bei festgestellter Alkoholabhängigkeit.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=82755
Hallo paule05
kennen wir uns aus diversen MPU-Foren?
nun gut, soll ja auch egal sein.
das hast du richtig erkannt, aber der Fragesteller hat sich anscheinend dafür entschieden, also bringt ihm dein Einwand recht wenig!
wir sind hier in keinem MPU-Forum wo man Ratschläge erteilt, hier wird nur auf die Frage geantwortet, und wenn der Fragesteller sich für AB entschieden hat wird deswegen nicht weiter nachgebohrt.
das musste ich auch erst lernen, als ich von verschiedenen Foren hier gelandet bin