Motorrad Drossel ?
Hallo, ich habe seit kurzem eine Yamaha mt07 in den Papieren steht sie schon mit 48ps eingetragen drinne. Jedoch ist die Drossel noch nicht verbaut das würde ich selber machen und dann zum tüv. Nun ist meine Frage ob das so in der Reihenfolge richtig ist oder ob ich sie erst danach wenn ich das tüv Gutachten haben mit 48 ps eintragen lassen hätte dürfen/müssen.
Vielen dank schonmal im Voraus
1 Antwort
... in den Papieren steht sie schon mit 48ps eingetragen drinne.
Da bedeutet, dass eine Prüforganisation schon einmal den Einbau kontrolliert hat und es schriftlich bestätigt hat, damit die Zulassungsstelle die Änderung eintragen konnte.
Wende dich diesbezüglich an den Voreigentümer.
...in den Papieren steht...
Welche "Papiere" sind es denn? Fahrzeugschein? Wenn ja, dann trifft meine Antwort zu.
in der zulassungsbescheinigung Teil 1 dort stehen 35kw und MT07A drinne also a2. Das habe ich ja so gemeldet das sie gedrosselt gefahren wird es jedoch noch nicht ist sondern erst gemacht wird. Der Vorbesitzer fuhr sie immer offen. Die Maschine war vorher noch nie gedrosselt.
...dann hat er das Ding eintragen lassen, aber wieder entfernt. Ansonsten erfolgt kein Eintrag in die Papiere!
Somit it er das Moped ohne Fahrerlaubnis gefahren...das ist aber nicht dein Thema.
Schenke einer Prüforganisation reinen Wein ein. Vieloeicht haben die eine Möglichkeit, die SAche zu bereinigen. Wenn nicht, hilft nur die Wandelung des Kauffertrages.
Hey, nein Ebend ja nicht habe sie mit 75ps gekauft und der Versicherung Zulassung gesagt das sie mit 48ps gefahren wird. Also die Drossel muss noch beim tüv vorgeführt werden