Mopedpickerl?

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Kommt auf die Genauigkeit des Prüfers an, würd ich sagen. Wenn er sich an den Gesetzestext hält, müsste er Lautstärke und Abgaswerte prüfen.

Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik.

Umweltbelästigung beinhaltet Lautstärke und Abgase. Beides ist bei schnelleren Fahrzeugen meistens höher.

Bin aber kein Österreicher.