Möglichkeiten Gebäude vor dem Verfall zu Schützen?

1 Antwort

2 Aspekte:

Ordnungsrechtlich ist es so, dass der Eigentümer aufgefordert werden kann Mängel am Gebäude abzustellen, wenn von diesen eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht.

Der eigentümer kann das Eigentum am Grundstück aufgeben. Meist erwerben die Gemeinden dann das Objekt.