Möchte Roller Führerschein machen?

4 Antworten

Ab 15 darfst du in Deutschland mit der Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Roller und Co. bis 45 km/h fahren.

Fährt die Kiste schneller als erlaubt drohen:

  • Strafanzeige wegen Fahrens ohne entsprechende FE (Fahrerlaubnis). In d. R. erstmal max. Sozialstunden. Wers damit aber übertreibt, wandert auch mal in den Bau...
  • Ggf. eine FE-Sperre für andere FE-Klassen.
  • Kosten für Gutachter.
  • Die Versicherung kann im Fallen eines vorn dir verschuldeten Unfalls mit bis zu 5.000 € in Regress gehen.

Der Rest sind dagegen Peanuts - außer du semmelst mit 80 km/h hinten auf nen LKW...

Verstehe warte am besten noch jahr und mach doch B klasse, den damit darfst du auto aber auch roller bis zu 50km/h fahren aber nur mit einer Person der über 18 ist und eine Führerschein hat und bis du 18 wirst dann dahin ist deine Probezeit vorbei darfst völlig alleine fahren und dann kannst A2 machen und damn fährst ein echtes Motorrad. Denn wir waren alle 15 Jahre alt und wir wissen wie viel Energie man hat und glaub mir es reicht völlig wenn du einmal aus versehen Ampel rot fährst und beim filtern erwischt wird, dass die Führerschein dann weg ist

...die über 80kmh fahren obwohl die nur 25 km/h fahren dürfen. Was passiert wenn man da erwischt wird ?

= Fahren ohne Fahrerlaubnis = Strafe, vermutlich Führerscheinentzug + Führerscheinsperre

Für den Roller: Erlöschen der Betriebserlaubnis, Kosten für einen Gutachter, Kosten um auf Originalzustand zu bringen und TÜV-Kosten um die Betriebserlaubnis widerzuerlangen.

Hi, Entzug der Fahrerlaubnis. Sperrfrist vor Wiedererlangung.

Erlöschen der Betriebserlaubnis. Man muss dann auf legal zurückbauen, dem Tüv vorführen und kann dann eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen.

Und noch ein paar Sozialstunden.