Möbel-Reklamation?
Im Sept. 2023 von einem Händler einen gebrauchten Relessessel gekauft. Im Januar die 2. Reklamation. Der Händler will den Schaden nur beheben, wenn ich ihm den reklamierten Sessel vorbei bringe. Der Händler meint, er macht nur Verkauf auf Abholung darum muß er keine reklamierten Möbel abholen. Ist das richtig, obwohl ich noch in der Gewährleistungsfrist bin.
1 Antwort
Er hat die Kosten dafür zu tragen. Du hast ihm die Sache zur Verfügung zu stellen.
Ob du ihm die Sache schicken musst hängt davon ab, ob dies für die Wahrung einer angemessenen frist notwendig ist und ob das mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist.
Es hängt im Endeffekt vom Einzelfall ab.
Siehe auch:
https://www.cmshs-bloggt.de/commercial/der-nacherfuellungsort-beim-verbrauchsgueterkauf/
Soweit ich das verstehe: Wenn der Sessel in dein Auto passt, dann musst du den rüberfahren, wenn nicht, dann nicht.
Aber wenn du dir unsicher bist, dann frag bei einer Verbraucherzentrale oder einer anderen Rechtsberatungsstelle nach.