Mitwisserschaft Drogen

2 Antworten

Nein, Mitwisserschaft ist nur in wenigen Fällen strafbar. Und auch nur dann, wenn die Tat noch verhindert werden kann. http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

dreamer123491 
Fragesteller
 01.05.2013, 21:34

Vielen Dank für deine Antwort :)

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Hallo Dreamer,

Strafvereitelung würde, wenn ich den §258 StGB richtig interpretiere, nur dann zum tragen kommen, wenn Du den Straftäter vor dem Strafvollzug oder vor Ermittlungsbehörden aktiv schützt.

"Maul halten wenn niemand fragt" fällt da m. E. nicht darunter.

Schöne Grüße

dreamer123491 
Fragesteller
 01.05.2013, 17:10

Folglich hat sich Person B nicht schuldig gemacht ? Dann habe ich das also richtig interpretiert, danke :)

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