Mithilfe in einem Familienbetrieb ohne Bezahlung?

8 Antworten

Arbeit für die man übleicherweise Geld bekommt, muss angemeldet und bezahlt werden....

auch mithelfende Familienangehörige müssen unter bestimmten Umständen angemeldet werden - die Frage ist ersten wie nah man verwandt istz und ob man z.b. auch im gleichen haushalt lebt ...

genaueres kan man bei der DRV erfahren ...

zur eigenen Sicherheit und auch zur Absicherung bein unfällen im Betrieb und auch zur "Füllung" des Lebenslaufs wäre es auf jeden Fall sinnvoll die Beschäftigung als "geringfügige Beschäftigung" anzumelden...

christiangaa 
Fragesteller
 18.06.2016, 12:58

Bin der Sohn. Aber bei der gerinfügige Beschäftigung erhält man doch Arbeitsentgeld und das ist bei mir ja nicht der Fall.

Apolon  18.06.2016, 13:32
@christiangaa

  Aber bei der gerinfügige Beschäftigung erhält man doch Arbeitsentgeld und das ist bei mir ja nicht der Fall.

Wenn du dafür ersatzweise Sachwerte bekommst, z.B. ein Auto, dann würde es aber auch bedeuten, dass du eine Bezahlung für die Beschäftigung erhalten hast und dies wäre dann auch eine Schwarzarbeit !

frodobeutlin100  18.06.2016, 13:36
@Apolon

bloß weil kein Geld gezahlt wird, ist noch lange nicht gesagt, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt ...

beim Sohn der im Familiengeschäft ab und an mithilft liegt im Regelfall eine Beschäftigung als mithelfender Familenangehöriger vor ...

genauere Auskünfte gibt es bei der DRV Bund ...

Apolon  18.06.2016, 13:44
@frodobeutlin100

@frodobeutlin100,

wenn man schon solche Texte raushaut, dann sollte man auch auf die entsprechende Rechtsquelle hinweisen.

Allerdings nach deinem weiteren Hinweis auf die Deutsche Rentenversicherung gehe ich davon aus, dass du keinen blassen Schimmer hast.

frodobeutlin100  18.06.2016, 13:53
@Apolon

welche Texte ....? und das von jemand der einfach nur "nein" schreibt ....

Apolon  18.06.2016, 14:12
@frodobeutlin100

Wenn du deinen eigenen Text nicht verstehst - könnte man auch annehmen, dass du ein Troll bist.

frodobeutlin100  18.06.2016, 14:53
@Apolon

..... ich verstehe meinen TGext und der ist inhaltlich auch völlig richtig ... auch wenn Du offenbar anderer Meinung bist ... ob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt oder auch nicht entscheidet letzten Endes die Deutsche Rentenversicherung Bund - das nennt sich Statusfeststellung ... .

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html

....

im Übrigen hat man selbstverständlich im Falle des Bezugs von Sozialversicherungsleistungen (Alg1, Alg2, Sozialhilfe etc.) jede Beschäftigungsausübung anzuzeigen ... ob das dann leistungsrechtliche Auswirkungen hat, pfrüft der zustände Träger ....

Apolon  18.06.2016, 17:07
@frodobeutlin100

Aus der gestellten Frage kann ich den Sinn deiner Antwort nicht erkennen. - hier noch einmal die Frage:

 Mithilfe in einem Familienbetrieb ohne Bezahlung?

Bedeutet für mich z.B. ein  Schüler, Student oder ein andersweitig Beschäftigter, oder ein Selbständiger seiner Familie im Betrieb ohne Entgelt hilft. 

Und dies ist nicht anzeigepflichtig - mit seiner Freizeit kann er machen was er will.

Du hättest natürlich recht, wenn er von anderer Seite Einkünfte z.B. ALG 1 oder ALG 2 hätte, dass er dies dann melden müsste - aber dies ist ja nicht Bestandteil der Frage.

Gruß N.U.

frodobeutlin100  18.06.2016, 17:40
@Apolon

nochmal ... es kommt nicht auf die Bezahlung (in Geld) an .. Bezahlung kann auch anderweitig erfolgen ... z.B. in Sachleistungen ...

Im Bereich der Landwirtschaft ist es seit vielen Jahren üblich, dass sich Familienangehörige in die anfallende Arbeit einbringen, auch ohne Bezahlung und ohne Anmeldung.

Ich denke, nicht mal für ein "kleines Taschengeld" würde irgendjemand in solchem Fall von "Schwarzarbeit" sprechen....2-3 mal im Monat für wenige Stunden ist nicht so häufig, dass man von einem Beschäftigungsverhältnis sprechen könnte und unentgeltliche (auch wenn Du"inoffiziell"ein paar Euro erhältst) Mithilfe im Familienbetrieb ist nicht verboten.

christiangaa 
Fragesteller
 18.06.2016, 12:46

Mache das jetzt seit 4 Monaten, weil ich zurzeit arbeitsuchend bin und keine Lücken im Lebenslauf haben möchte. Also ist es rechtens möglich und bedarf keines Vertrages?

tuedelbuex  18.06.2016, 12:54
@christiangaa

....ob sich das jetzt als "Lückenfüller" für den Lebenslauf eignet, sei dahingestellt. Da wäre es m.E. besser, den Job tatsächlich regelmäßig (also eine festgelegte Stundenzahl wöchentlich) als Minijob zu machen und das ganze auch so anzumelden. Es hindert Dich ja nicht daran, weiterhin Arbeit zu suchen.

Ohne Bezahlung würde ich das " Familienangelegenheit " nennen.

Schwarzarbeit wäre es wenn du dafür Geld bekommst.....

 Muss ich mich deswegen als Arbeitskraft anmelden?

Nein !

 Nennt sich das schon Schwarzarbeit?

Nein !

Dies würde nur zutreffen, wenn du Geld, bzw. andere Sachwerte  erhalten würdest und dafür keine Steuer zahlen würdest.

frodobeutlin100  18.06.2016, 13:36

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung anmelden ....

Apolon  18.06.2016, 13:42
@frodobeutlin100

 Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung anmelden

Bitte um weitere Informationen, was du mir mit deinem Hinweis mitteilen willst.

frodobeutlin100  18.06.2016, 13:54
@Apolon

ich wollte nur dem Fragesteller etwas mitteilen ...

wie oben zitiert ....

" Muss ich mich deswegen als Arbeitskraft anmelden?"