Bezahlung gastronomie
Habe einen Minijob in einem Restaurant uebenohmen. Gestern war mein erster Arbeitstag. Ausgemacht wurde, da ich nur sehr wenige Stunden arbeiten kann, dass ich am Umsatz beteiligt bin mit 10%. Nun sagte mir gestern die Chefin, dass sie von meinem Lohn 19% Mwst. abziehen muss. Das hat mich sehr irritiert. Ist soetwas in der Gastronomie ueblich oder kann ich dagegen argumentieren? Habe bisher noch nie auf Umsatz gearbeitet.
Bitte um rasche Beantwortung, danke
Kadog
7 Antworten
Hallo Kadog, die MwSt. von 19% ist ein so genannter "durchlaufender Posten", was besagt, dass der Unternehmer die vom Kunden gezahlte MwSt. nach Abzug der (vom Unternehmer beim Einkauf gezahlten) Vorsteuer, an das Finanzamt abführt (ganz einfach ausgedrückt). Diese Steuern sind (im Sinne der Umsatzermittlung im betriebswirtschaftlichen Sinne) kein Umsatz! Es ist darauf auch keine Umsatzbeteiligung zu zahlen. Allerdings sollte der Arbeitgeber diese Wissen nicht voraussetzen und somit jedem neuen Minijobler erklären. Gruß Apfel5
Hallo kadog
von Deinem Bruttoumsatz wird die enthaltene MwSt. (z.Zt. 19%) abgezogen, dann Deine 10% herausgerechnet. Das ist i.O. so. Als kleine Hilfe: teile den Betrag, den Du eingenommen hast durch 119, nehme das Ergebniss mal 100 und rechne dann Deine 10% aus. Das ist Dein Verdienst an diesem Tag. Du solltest allerdings auch einen alternativen Stundenlohn aushandeln, damit Du nicht eines Abends mit 5,--€ heimgehst.
LG Poldi
So isses! Umsatzbeteiligung wird immer vom Nettoumsatz berechnet (nicht nur in der Gastronomie). Ob man die 19 Prozent vorher oder nachher abzieht, bleibt sich rechnerisch egal.
Laß Dir das mal genau aufrechnen. diese 19% sind sicherlich nur die Mehrwertsteuer deiner 10%gen Provision (unüblich), die du sowiso versteuern mußt, weil das ja über die 400€ geht - dann müßtest Du auch versichert werden. Frage mal bei ARGE
Ueber 400 euro komme ich nicht. Natuerlich will sie 19% von meiner Provision abziehen. Frage war ob es ueblich ist von der Provision die Mwst. abzuziehen und einzubehalten.
Sorry Joscho, habe dein "unueblich" uebersehen.
Also bekommst Du 10 % Brutto vom Umsatz. Wenn es eine Gaststätte ist, wo die Bude immer voll ist, kannst Du trotz des MwSt-Abzugs eine Menge Kohle verdienen. Wenn Du aber in 8 Stunden nur 500 Euro umsetzt, dann siehe zu, dass Du wie oben schon geschrieben einen Mindest-Stundenlohn vereinbarst oder Dir einen anderen Job suchst.
Sofern nicht sittenwidrig, gilt vertragsfreiheit und wim50 hat bei solcher Gestaltung wohl recht.
Hier sind 12,5% üblich und das vom Umsatz (brutto). Das bieten Gastronomen i.d.R. an und da gibts auch wenig bis keinen Verhandlungsspielraum.