Nebenjob ohne Vertrag - bekomme kein Geld?
Hallo Alle Zusammen,
Vor erst bitte ich euch es zu unterlassen und Aussagen, wie: Man arbeitet doch nicht ohne einen Ausbildungsvertrag.
Es geht um folgendes ich hab ca. 6 Wochen lang einen WE Nebenjob geführt, hierbei hieß es bei beginnen ich bekomme dan Vertrag per Mail erhielt diesen nie auf Anfrage hieß es bitte senden Sie uns Ihre Mail-Adresse zu.
Ich habe ca. 60 Stunden zusammen, leider habe ich diese nicht notiert und kann die Arbeitszeit nur von 2-3 Wochen, ca 34 Stunden.
Aufgrund von einer Renovierung ist es aktuell nicht möglich weiter zu arbeiten. AG ist ein unternehmen auf Mainz ich wohne nähe Ingolstadt. Ich habe auch des öfteren mit anderen Mitarbeitern des Unternehmens gearbeitet, somit bin ich nie von eine "Abzocke" ausgegangen das es auch einige gab die seit über 2 Jahren dort arbeiteten. Der AG kam auch mal persönlich nach Ingolstadt. Dort hieß es das er GF des Unternehmens ist.
Naja jetzt arbeite ich wie gesagt seit ca 3 Wochen nicht mehr aufgrund der Renovierung. Ich habe mich dann mal gerührt und tatsächlich bekam ich dann einen Arbeitsvertarf zu geschickt, jedoch war der Geschäftsführer nicht der jenige der meinte es zu sein. Sowie stand als Beginn 01.07 jedoch arbeite ich schon seit Mai, ich habe mit dem Unternehmen selbst gesprochen diese meinten das Sie mich rückwirkend nicht anmelden können und deshalb zum 01.07 anmelden. Auf Nachfrage der Bezahlung hieß es das die es So zeigen das es so gezeigt wird als ob ich Arbeite und dann mein Geld erhalte. Jedoch versuche ich den angeblichen, welcher persönlich auch mal da war GF zu erreichen ist dies nicht möglich. Auf Nachfrage bei Unternehmen, welches einen anderen GF angegeben hat hieß es dieser sei im Urlaub.
Dieses Herr war immer erreichbar, ich habe Ihm auch eine SMS, sowie WA geschrieben, jedoch ohne Erfolg er ist Online ließt diese nicht eine äußerste Frechheit.
Ich wüsste nicht was ich genau machen soll, soll ich vor Gericht oder einen Anwalt einschalten, wie würdet Ihr bzw. wie sollte ich handeln, ich möchte mein Geld schließlich habe ich meine Freizeit Samstags hin geschmissen und war arbeiten :/
Vielen Dank!!!
4 Antworten
Zunächst verweise ich auf den völlig richtigen Kommentar von "Hexle2".
1. Keine schriftliche Befristungsabrede = unbefristeter Arbeitsvertrag
2. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muß NICHT SCHRIFTLICH abgeschlossen werden.
3. Du hast auf jeden Fall den Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Arbeitszeit.
4. Wenn renoviert wird, ist das das Betriebsrisiko des ArbG; er muß den ArbN weiterbezahlen auch wenn er nicht arbeiten kann.
5. Einen ArbN anmelden kann man jederzeit (auch wenn es rein rechtlich zu spät sein könnte)
6. Der ArbN hat keinerlei Nachteile z. B. bei den Sozialkassen, wenn der ArbG nicht anmeldet.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich gemacht werden. Dann gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die/Eine fehlende Anmeldung ist schon eher problematisch.
Wurden deine Daten und Zeiten irgendwie, von irgendwem erfasst?
Es gab Einsatzpläne?
Damit wäre die geleistete Arbeit einzufordern. Weigern die sich denn die geleistete Arbeit zu zahlen?
Wenn der GF in Urlaub ist, wird der betriebliche Nachrichten nicht lesen! Muß er auch nicht.
Geleistete Arbeit muß bezahlt werden. Aber das kann man auch mit den anderen Personen, Personalverantwortlichen regeln.
Also Einsatzpläne wurden erfasst ich selber habe nur 3, die restlichen sind bei den Personen mit denen ich zusammen gearbeite haben.
Als zeugen hätte ich das Unternehmen für welches ich als Subunternehmer gearbeitet habe. Sprich mein AG ist als Sub bei einer anderen Firma.
Ich habe mindestens täglich 6 Stunden gearbeitet ca. 8 Wochen
Wie ich in Deinen Kommentaren gelesen habe, kannst Du Deine Arbeitszeiten nachweisen.
Du schreibst dem AG jetzt eine "Abmahnung". In diesem Brief forderst Du ihn auf Deinen Dir zustehenden Lohn bis zum ...(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu überweisen. Schreib noch dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Oft genügt das um einen AG zur Zahlung zu bewegen.
Sollte der AG nicht bezahlen, kann der Lohn beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt für Dich. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen, es gibt in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Die Damen und Herren der Rechtsantragstelle helfen bei der Klageformulierung (keine Rechtsberatung) und das ist kostenlos.
Kannst du nachweisen das du dort gearbeitet hast? Eeibsatzpläne oder sonstiges?
Wenn nicht wird es schwer
Ja ich habe selber 3 Einsatzpläne der Herr Hat alle, die anderen haben die MA die mit mir gearbeitet hatten.
Als Zeugen hätte ich das Unternehmen für welches ich über den NJ als Sub gearbeitet habe.
Wäre das genug, sowie habe ich whatsapp verläufe, wie z.B. morgen um 8 uhr da und da sein usw.