Mitbewohnerin zieht aus, auf welche der Strom- und Gasvertrag lief. Vertragsinhaberwechsel ist scheinbar nicht möglich. Was tun?

3 Antworten

Das habe ich noch nie gehört, wenn jemand auszieht, dass der Anschluss weiterhin auf demjenigen laufen muss.

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Sie muss den einfach abmelden und ihr neu wieder anmelden.

Ihr könnt ja einen anderen Stromanbieter nehmen.


Paul0rd 
Fragesteller
 18.05.2021, 11:03

Also ihr vorschlagen, dass sie diese(n) Vertrag/Verträge mitnehmen soll?

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Jutta373  18.05.2021, 11:06
@Paul0rd

Die muss den abmelden wenn sie die Wohnung verlässt.

Ist doch logisch, dass sie den Strom bei Ihrem Anbieter abmelden muss, und ihr müsst den dann neu anmelden auf euren Namen.

Die kann nicht einfach den Anschluss behalten wenn sie da nicht mehr wohnt.

Stell Dir mal vor die bezahlt nicht und dann wird Euch noch der Strom abgestellt, Ihr könnt das doch gar nicht kontrollieren, da habt ihr den Anbieter bestimmt falsch verstanden.

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Paul0rd 
Fragesteller
 18.05.2021, 11:11
@Jutta373

Ja, genau damit habe ich nämlich auch ein Problem.

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Paul0rd 
Fragesteller
 18.05.2021, 11:06

Das Sonderkündigungsrecht greift nicht; die Vertragslaufzeit endet erst Dezember/Januar.

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Jutta373  18.05.2021, 11:08
@Paul0rd

Das spielt doch keine Rolle, sie zieht doch aus und wenn jemand auszieht, dann ist sie doch nicht verpflichtet den Strom auf ihren Namen weiterlaufen zu lassen.

Das kann nicht sein da bin ich mir ganz sicher.

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Jutta373  18.05.2021, 11:15
@Paul0rd

Schau bei Google da steht das auch.

Du musst den alten Zählerstand jetzt ablesen, selbst bei dem Anbieter anrufen den Zählerstand durchgeben und dann wird das auf Deinen Namen umgeschrieben. Ich weiß nicht, wer Dir den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass das nicht geht.

Sie hat doch gar nichts mehr damit zu tun, Ihr seid doch jetzt in der Wohnung also ist es doch dann auch Euer Strom.

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Ihr habt das vermutlich falsch mit dem Energieversorger kommuniziert. Der Energieversorger hat den Eindruck bekommen, dass ihr den Vertragsinhaber einfach so wechseln wolltet. Das geht nach den AGB offenbar nicht. Es läuft darauf hinaus, dass der bestehende Vertrag (wegen Auszug) ordentlich gekündigt werden muss und dann jemand der verbliebenen Bewohner einen neuen Vertrag abschließen muss.

Wenn die auszieht, muss die ihren Vertrag in der neuen Wohnung weiterführen, das meint der Versorger.