Mit wie viel Strafe muss man rechnen, wenn man seine Steuererklärung zu spät abgibt?
4 Antworten
"wenn der Erklärungspflichtige glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist", muss kein Verspätungszuschlag erhoben werden (AO § 152 Abs. 1) . Ansonsten gilt ab 2019 ebd. Abs. 5:
"Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung."
Keine Strafe, aber ein Zwangsgeld ist möglich, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstrichen ist. Das Finanzamt ist keine Strafverfolgungsbehörde.
Durch einen Antrag auf Fristverlängerung oder auch die (fristgerechte) Abgabe einer unvollständigen Erklärung kann das vermieden werden.
Einen Säumniszuschlag muss derjenige zahlen, der seine Steuern zu spät zahlt.
Zwangsgelder werden zur Erzwingung einer Handlung festgesetzt, also zum Beispiel zur Erzwingung der Abgabe einer Steuererklärung.
Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Bei erstmaliger Verpätung passiert gar nichts. Wird die Einkommensteuererklärung aber grundsätzlich zu spät abgegeben (bei Erkärungspflicht), dann richtet sich der Verspätungszuschlag nach der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer.
weiß ich, aber die Feinheiten müssen wir ja nicht ausplaudern....und Bemessusngsgrundlage ist ja immer noch die ESt
meist ja, aber auch bei Erstattungen können wahnsinnige 25 € pro Monat festgesetzt werden ;)
Das steht doch drin! 😃
Ja, das steht hier drin:
ich meinte im Schreiben 😉, hab es nämlich auch schon mal vergessen.
naja, ab VZ 2018 hat sich der 152 AO aber ein wenig egändert....