Mit welchen Zensuren bleibt man in MV sitzen (7. Klasse Gymnasium)?

2 Antworten

Nach Paragraph 64 Abs. 1 letzter Satz SchulG MV  ist eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn

1.

die Leistungen in allen Fächern mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind oder

2.

trotz nicht ausreichender Leistungen in einzelnen Fächern von ihr oder von ihm unter Berücksichtigung der Lernentwicklung im gesamten Beurteilungszeitraum in der nächsten Jahrgangsstufe eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet werden kann.

Somit ist leicht der Umkehrschluss zu ziehen.

  • Einmal Note 6
  • Drei- oder mehrmals Note 5
  • Zweimal Note 5, wenn du nicht ausgleichen kannst