Mit welchen Zensuren bleibt man in MV sitzen (7. Klasse Gymnasium)?
2 Antworten
Nach Paragraph 64 Abs. 1 letzter Satz SchulG MV ist eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn
- 1.
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die Leistungen in allen Fächern mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind oder
- 2.
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trotz nicht ausreichender Leistungen in einzelnen Fächern von ihr oder von ihm unter Berücksichtigung der Lernentwicklung im gesamten Beurteilungszeitraum in der nächsten Jahrgangsstufe eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet werden kann.
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Somit ist leicht der Umkehrschluss zu ziehen.
- Einmal Note 6
- Drei- oder mehrmals Note 5
- Zweimal Note 5, wenn du nicht ausgleichen kannst