Mit was für einer Strafe kann ich rechnen(Bilder weitergeleitet)?

5 Antworten

Löscht die Bilder restlos aus allen deinen Accounts. Auch aus der Cloud und dem dazugehörigen Papierkorb.

Blockiere den einfach. Was will er machen? Die Polizei wird sich kringeln vor lachen. Die haben echt andere Sachen zu tun als irgendwelchen Nacktbildern hinterher zu jagen die er dummerweise verschickt hat.

Der kann das lediglich melden bei der Polizei, aber ob ein Staatsanwalt oder die Polizei was unternimmt... Glaube ich nicht.

Hatte das auch schonmal mit einem Mädel. Sie hat Nacktbilder geschickt, mich erpresst und angezeigt. Die Moral von der Geschichte war, sie hat sich selbst in die Nesseln gesetzt damit.

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

Da du allerdings unter 18 bist gilt Jugendstrafrecht, du hast da jetzt auch nicht allzu viel zu befürchten. Mit 100€ dürftest du aber im Zweifel besser wegkommen.

Löscht das einfach von euren Handys oder wo auch immer ihr das gespeichert habt oder zeigt das niemandem.

Dann streitet ihr einfach ab, dass ihr so ein Bild habt und oder dass du es an eine Freundin weitergeschickt hast.

...das funktioniert natürlich nur, wenn weder sie es ihm gezeigt hat, noch einer von euch es jemand anderem gezeigt hat.

Dann könnt ihr das als Lüge getarnt unter den Teppich kehren. Es gibt ja schließlich auch keine Beweise außer das gesprochene Wort bzw. Mund-zu-Mund Propaganda.

Lavalampe013 
Fragesteller
 22.07.2020, 17:46

Sie hat es ihm gezeigt und versucht mein Leben zu zerstören. Die wird mich nichg unterstützen. Danke tho!

0

In Betracht kommt wohl eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a II StGB). Da auf dich aber noch das Jugendstrafrecht angewendet werden muss, dürfte die Strafe ich wohl eher in Sozialstunden ergeben, wenn er dich anzeigt. Ggf. kann noch ein zivilrechtlicher Schadensersatz auf dich zukommen, sofern seine Eltern diesen einfordern (oder er 18 wird und selbst klagt).

Ich würde ihm 1000 Euro geben, ist ja schon net von ihm das er dir dein Handy und so noch nicht abgenommen hat.