Mit Visa u18 online bestellen?
Kann ich bei Amazon mit einem Starter-Konto der Targobank bestellen? Mir ist bewusst, dass Amazon in ihren AGB's nichts unter 18 Jährige verkaufen möchte, aber können die überhaupt mein Alter einsehen? Die Bank hat mir Online-Banking freigeschaltet, weiss nicht, ob das was damit zu tun hat 😅
1 Antwort
Mir ist bewusst, dass Amazon in ihren AGB's nichts unter 18 Jährige verkaufen möchte,
Und was sagt dir diese Erkenntnis?
aber können die überhaupt mein Alter einsehen?
Nein, aber sie können eine Altersverifikation durchführen und dir daraufhin deinen Account sperren, da du damit ja nachweislich gegen deren AGBs verstösst.
Sämtliche Käufe von dir unter 18 Jahren sind schwebend unwirksam. Sowohl Amazon als auch deine Erziehungsberechtigten können jederzeit die Rückabwicklung verlangen. Und genau diesen Mist will Amazon sich ersparen.
Und jetzt darfst du dir Gedanken darüber machen, warum du mit falschen Angaben Leistungen erhalten willst, die der Anbieter dir gar nicht anbietet. Ist dir bewusst, dass allein die falsche Angabe bereits ein Betrug darstellt?
Amazon fragt meines Wissens weder nach einem Geburtsdatum noch nach der ausdrücklichen Besätigung, daß man mind. 18 ist, somit nein.
Amazon muss auch nicht fragen.
Und wenn du das genau betrachten willst, dann schau dir mal exakt an, WANN ein Kaufvertrag zustande kommt!
Dazu gehören zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Die Willenserklärung von Amazon lautet -> Wir verkaufen, wenn der Käufer wenigstens 18 Jahre alt ist.
Ist der Käufer das nicht, ist es eine einseitige Willenserklärung des Käufers, die sich nicht mit der Willenserklärung des Verkäufers deckt. Folglich kein Kaufvertrag!
Des Weiteren sind die Amazon AGBs auch nicht ganz so eindeutig:
17 MINDERJÄHRIGE
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Amazon Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.
Könnte ja auch meinen, daß mit Zustimmung der Eltern zu bestellen okay ist.
Sie sind nur schwebend unwirksam, wenn die Eltern nicht vorher zugestimmt haben UND sie nicht unter § 110 BGB fallen.
Und wenn sie schwebend unwirksam waren und die Eltern den Vertrag später genehmigt haben ist er auch voll wirksam.
Des Weiteren kann Amazon den Vertrag, selbst wenn er schwebend unwirksam ist, nur unter bestimmten Bedinungen rückabwickeln (Wenn sie die Eltern um Genehmigung bitten und diese versagt wird ODER sie binnen einer bestimmten Frist keine Auskunft von diesen erhalten.
Amazon fragt meines Wissens weder nach einem Geburtsdatum noch nach der ausdrücklichen Besätigung, daß man mind. 18 ist, somit nein.