Mit Sehschwäsche in den Rettungsdienst?

2 Antworten

Hier müssen prinzipiell zwei verschiedene Dinge rechtlich unterschieden werden:

1.) Die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung als Rettungssanitäter bzw. als Notfallsanitäter. Diese ist von einem Arzt im individuellen Einzelfall zu beurteilen und dementsprechend dann auch zu bescheinigen und

2.) Die gesetzlichen Anforderungen an das Sehvermögen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hier dürfte das weitaus größere Problem liegen, denn für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B, muss eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 70% erreicht werden. Für das Führen eines Rettungswagens (RTW), ist, da deren zulässige Gesamtmasse heutzutage flächendeckend über 3.500Kg beträgt, eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Für diese schreibt die Fahrerlaubnisverordnung, da es sich um eine LKW- Fahrerlaubnisklasse handelt, eine zentrale Tagessehschärfe von 100% vor. Ob man diese mit oder ohne eine Sehhilfe erreicht, das spielt dabei dann wiederum keine Rolle, außer, dass eine Sehhilfe dann im Führerschein eingetragen wird. Man muss sie allerdings erreichen. Mit deiner Sehschärfe, wirst du hier also leider dementsprechend keine Chance haben.

Prinzipiell, kann die Qualifikation zum Rettungssanitäter auch ohne eine Fahrerlaubnis erworben werden, weil man während dieser nicht fährt. Die anschließende Berufsausübung, bedarf jedoch zwingendermaßen einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, zumindest für den Einsatz als Rettungssanitäter im Bereich der Notfallrettung. Ohne Fahrerlaubnis, bliebe ausschließlich der Einsatz im Bereich des qualifizierten Krankentransportes übrig, da der Rettungssanitäter hier für die Betreuung der Patienten zuständig ist. Auch für die Ausbildung zum Notfallsanitäter, ist eine Fahrerlaubnis nicht zwingendermaßen gesetzliche Voraussetzung. Die Praxis ist allerdings, dass Auszubildende zum Notfallsanitäter ab dem zweiten Ausbildungsjahr als Teil der Regelbesatzung zum Einsatz kommen und somit dann auch den Rettungswagen (RTW) fahren können müssen, dementsprechend dafür dann auch über eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 verfügen müssen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Darfst du mit der Sehkraft einen Führerschein machen? Falls nein, kannst du damit nicht zur Rettung. Notfallsanitäter brauchen einen Führerschein, sonst werden sie gar nicht zur Ausbildung zugelassen.