Mit Führerschein klasse 3 welcher roller darf ich fahren

3 Antworten

Hallo nika

Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Quelle:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm

Kommt drauf an wann der bestanden wurde.Hast du den grauen Schein vor den 01.04.1980 bestanden darfst du bis 125 ccm fahren an Leichtkrafträder.Egal ob das ein Roller oder eine Sportler ist.Hast du den rosa Schein dann nur bis 50 ccm.Bis 50 Km/h bzw bei DDR Maschinen bis 60 Km/h.Hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html steht was du bekommst wenn du deinen Führerschein umtauschst oder den neu machen must.Dein alter Führerschein ist nicht ungültig.Er ist bis 2033 aber umzutauschen.Noch ist das ohne Prüfungen möglich,ein reiner Verwaltungsakt.Ob das auch so bleibt muss man abwarten.

Wann hast Du die Klasse 3 gemacht? Wenn Du den vor dem 01.04.1980 erworben hast, kannst Du noch 125er fahren. Ab diesem Datum nur noch 50er bis 45 km/h Höchstge-schwindigkeit.