mit Fotos aus Zoos Geld verdienen?

6 Antworten

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Nach § 59 UrhG wäre dies durch die Panoramafreiheit gedeckt - jedoch kann man es untersagen in der Hausordnung, zumal es zwar öffentlich zugänglicher Grund ist, aber zu anderem "eingezäunt". Es gab in jüngster Zeit dazu umfassende Entscheidungen durch den BGH...

Offizell hat der Zoo keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte oder Beteiligung, denn Tiere sind nach dem Gesetz eine Sache und der Rechte können nur von Personen in Anspruch genommen werden. Dies berücksichtigte der BGH in seiner Entscheidung und lies zu, dass durch Hausordnung das Fotografieren ganz oder teileweise Verboten sein kann - er darf aber nicht unterscheiden, zwischen privater oder kommerzieller Nutzung !! Entweder ist es erlaubt oder verboten - ein Hüh oder Hot ist nicht zulässig.

Die gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen ist unter Umständen auch dann zulässig, wenn Privateigentum darauf abgebildet ist. Das gilt zumindest, wenn es sich im öffentlichen Raum befindet. Die Abzäunung von Privateigentum kann das zwar wiederum verhindern. Eine solche Abschottung schützt aber nicht öffentliche Stiftungen, wenn diese nicht Eigentümer sind, sondern das Eigentum - hier der Länder Berlin und Brandenburg - nur verwalten und der Stiftungszweck dazu dient, das Privateigentum der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Das Gericht meinte unter anderem, es sei “kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich.”

Weiter -

Die gewerbliche Nutzung - also beispielsweise in Form von Postkarten, für Werbung oder in Bildbänden ohne aktuelle Bezüge - ist dagegen nur dann möglich, wenn der Eigentümer dem vorher zugestimmt hat oder sich das Gebäude oder Denkmal in der Öffentlichkeit befindet und aus einem Winkel aufgenommen wird, der einer normalen Passantenperspektive entspricht.

Ob erkennbar ist wo die Aufnahmen gemacht wurden spielt dabei keine Rolle...

Jeansprinzessin  22.08.2017, 10:58

Es ist sehr wohl möglich zwischen Fotos anfertigen und Fotos öffentlich zugänglich machen vertraglich zu unterscheiden.

So einfach mit "Panoramafreiheit" kommst du da nicht aus dem Vertrag raus, den du geschlossen hast als du in den Zoo gegangen bist. 

Ich kenne einige Fotografen, die zumindest wenig Spaß hatten, wenn sie von Eigentümern  verklagt worden sind.

Eine temporäre Ausstellung ist übrigens kein öffentlicher Raum, auch wenn das immer wieder Leute meinen,  Bilder z.B. meine Fotos in einer Galerie von der Wand abknipsen.

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Also du kannst ja hier mal schauen wo das erlaubt ist: http://www.zooliste.de/ Aber wenn man nicht erkennt wo es ist und es dir keiner Nachweisen kann hast du denke ich freie Bahn, was nicht heißt, dass es legal ist ;) Oder meinst du jetzt Fotos von anderen Fotografen? Das ist so oder so verboten.

lg Tommy =)

13S0uL 
Fragesteller
 31.08.2011, 16:39

danke :) ich meine natürlich meine eigenen fotos.

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Wenn du Fotos verkaufst, dann ist das Gewerbe. Und Gewerbe muss man beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden! Ansonsten kann es richtig teuer werden wenn das auffliegt!

13S0uL 
Fragesteller
 31.08.2011, 16:51

und wie ist das bei diesen internetseiten, die für dich die bilder drucken / verkaufen? (geld wird dann geteielt)

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Die letzten Zoos, die ich besucht habe, haben allesamt in ihren AGB stehen, dass man für private Zwecke fotografieren darf. Für kommerzielle Zwecke muss man sich die Einverständniserklärung des Zoos geben lassen.

Hier zum Beispiel die AGB vom Zoom Gelsenkirchen:
http://www.zoom-erlebniswelt.de/deutscheVersion/Service/zoomagb.pdf
Punkt 14 Seite 3 unten.
Das sollte sich bei vielen Zoos auf der Website finden lassen.

Wenn die Umgebung nicht erkennbar ist, wird es nicht legaler. Ein Tierpfleger wird "seinen" Löwen möglicherweise auch so erkennen.

Jeansprinzessin  25.08.2017, 03:03

das stimmt!

nicht legal angefertigte Fotos lassen sich auch nicht legal verkaufen.

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Ich glaube nicht, da man das schlecht naachverfolgen kann.