Mit deutschem Führerschein ausländisches Auto fahren

7 Antworten

In Luxemburg auf jeden Fall, solange der Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse gilt.
Das passiert ja täglich international 1000 Mal. Sonst könnte man sich ja im Ausland kein Auto mieten.

Etwas schwieriger ist es in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug. Da ist das rein Zulassungstechnisch zwar möglich, kann aber steuertechnisch Ärger geben, wenn es sich nicht um dienstliche Fahrten handelt. Wenn z.B. eine LKW-Werkstatt macht mit einem ausländischen Fahrzeug nach Reparatur eine Probefahrt macht ist das in der Regel kein Problem (dafür ist die rote 06er-Nummer nicht geeignet, da die nur für anderweitig nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden darf). Gleiches gilt, wenn du z.B. nach einer Kneipentour deinen ausländischen Freund, der bei dir zu Besuch ist mit seinem Auto heimfährst, weil du nüchtern bist und er nicht mehr fahrtüchtig. Dann muss er aber Beifahrer sein und du natürlich einen entsprechenden Führerschein für die Fahrzeugklasse haben.

Was nicht geht ist, einen Zweitwohnsitz in Polen anmelden, Auto dort zulassen und dann dauerhaft in Deutschland nutzen um Steuern zu sparen.

So long,

Matthias

<Lasse mich gerne korrigieren, wenn ich quatsch schreibe>

Man darf natürlich mit einem deutschen Führerschein auch Autos fahren, die im Ausland zugelassen sind. Rein verkehrsrechtlich gelten dabei dieselben Regeln, als würde man mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug fahren. Man muss z.B. die für das jeweilige Fahrzeug benötigte Führerscheinklasse besitzen.

Steuerrechtlich könnte es allerdings Probleme geben.
Insbesondere mit Fahrzeugen aus nicht-EU-Ländern (Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Andorra usw.) kann man sehr schnell wegen Steuerhinterziehung mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Das gilt, soweit ich weiß, nicht für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden. So darf z.B. ein Deutscher, der in der Schweiz arbeitet, aber in Deutschland wohnt, mit seinem in der Schweiz registrierten Firmenwagen auch in Deutschland fahren, solange es zur Berufsausübung erforderlich ist.

Wenn z.B. deutsche Kfz.-Werkstätten mit einem ausländischen Kundenfahrzeug eine Probefahrt machen wollen, werden in der Regel rote Kennzeichen am Fahrzeug montiert.


Grundsätzlich von der Fahrerlaubnis her ist der Zulassungsort egal. Dein Führerschein gilt genau so für ein ausländisches Auto. Wenn du jedoch kein Leihauto fährst, wenn dusogar fest ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren willst, dann könnte das mit der Steuer Schwierigkeiten geben. Ob oder ob nicht oder wie weit, das ist beim Zoll zu erfahren.

In Deutschland – ja, sofern Du alle Papiere dabei hast. In Luxemburg nur dann, wenn Dein Führerschein dort auch gilt.

Inside92 
Fragesteller
 26.07.2014, 13:47

Mein Führerschein ist ja in allen Eu-Ländern gültig.. also dann ja? :-)

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ja natürlich... Wieso denn nicht?