Mit dem Pedelec nach Utrecht?

2 Antworten

Hallo,

Pedelecs unterliegen in der Allgemeinrichtlinie dem EU-Typengenehmigungsrecht.

Somit darf ein (Kraft-) Fahrzeug mit EU-Straßennutzungsgenehmigung in jedem EU-Mitgliedsstaat pauschal auch grundlegend im öffentlichen Straßenverkehrswesen benutzt werden.

In der konkreteren Umsetzung zum niederländischen Landesrecht solltest Du allerdings speziell für die niederländische vorab noch mal schauen, auf welchen öffentlichen Wegen genau und wie Du mit einem Pedelec dort fahren dürftest.

LG

Wir fahren jedes Jahr dreimal nach Holland und fahren dort mit unseren eBikes.

Selbst unser deutsches Auto hat dort noch niemand bemängelt.

Oder es ist noch niemanden aufgefallen......