Mit Baby nach polen?

2 Antworten

Um ins Ausland zu reisen benötigt jede Person jeden Alters ein Ausweisdokument, das gilt auch innerhalb der EU und im Schengen-Raum, auch wenn beim Grenzübertritt nicht kontrolliert wird.

Ab der Geburt ist ein eigener Reisepass für das Baby Plicht.

Und sobald du im Ausland bist (auch wenn es ein EU Land ist), brauchst du ein staatliches Dokument (Reisepass, Führerschein) um die Identität nachzuweisen.

Schimeck  15.11.2022, 22:26
Ab der Geburt ist ein eigener Reisepass für das Baby Plicht.

Nein, eine Ausweispflicht gibt es erst ab 16 Jahren, vorher wird ein solches Dokument nur beim Grenzübertritt benötigt.

Der Führerschein ist übrigens kein Ausweisdokument und gilt nicht zum Nachweis der Identität.

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Wintermadl  15.11.2022, 22:31
@Schimeck

Die Frage hast aber nicht gelesen oder?
Die Frau will nach Polen, also ist der Reisepass fürs Baby Pflicht.

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Schimeck  15.11.2022, 22:35
@Wintermadl

Deine Antwort suggeriert, dass das Baby immer einen Reisepass benötig. Und dem ist nicht so, und selbst bei Grenzübertritt reicht auch ein Kinderausweis.

Und auch wenn Du es nicht wahr haben willst, ein Führerschein ist KEIN Ausweisdokument, und gleich gar nicht im Ausland.

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Wintermadl  16.11.2022, 19:06
@Schimeck

Die Fragestellerin wollte wissen, ob man einen Reisepass braucht, wenn man nach POLEN fährt.
Ja, ist auch beim Baby Pflicht.

Meine Antwort suggeriert gar nix, weil es hier grad absolut keinen interessiert was denn nun in Deutschland gilt ;)
Sinnerfassendes Lesen solltest du noch etwas üben ;)

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Schimeck  16.11.2022, 19:27
@Wintermadl
Sinnerfassendes Lesen solltest du noch etwas üben ;)
Die Fragestellerin wollte wissen, ob man einen Reisepass braucht, wenn man nach POLEN fährt.
Ja, ist auch beim Baby Pflicht.

NEIN! Ein Ausweis ist innerhalb des Schengen-Raumes ausreichend, es muss kein Reisepass sein!

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Wintermadl  16.11.2022, 19:34
@Schimeck

lol ^^ widersprichst dir nun also selber? ^^
oben hast mir noch erklärt, dass Ausweis (Führerschein) nicht reicht.

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Wintermadl  16.11.2022, 19:43
@Schimeck

Ein Führerschein ist ein Ausweisdokument, ebenso wie ein Reisepass ein Ausweisdokument ist.

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Schimeck  16.11.2022, 19:48
@Wintermadl

Zum letzten Mal! NEIN! Ein Personalausweis und ein Reisepass sind ein Ausweisdokument und ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt. Und jetzt Ende der Diskussion, wenn das nicht in Deine Birne rein geht.

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Wintermadl  16.11.2022, 19:56
@Schimeck

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, das als Identitätsnachweis gültig ist.
Woher ich das weiß: Es ist so. Ich habe den Führerschein schon unzählige Male dahingehend verwendet. Wenn du dafür immer deinen Reisepass mitnimmst, obwohl du den Führerschein eh immer in der Tasche hast, ist das deine Sache.

Normalerweise bist du verpflichtet dich zu jederzeit ausweisen zu können (mit einem amtlichen Dokument), falls du, aus welchen Gründen auch immer, zb von der Polizei angehalten wirst. Und da hast immer den Reisepass in der Geldbörse mit? Wohl kaum.

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Schimeck  16.11.2022, 20:10
@Wintermadl

Oh, oh, Mädel, Du verrennst Dich immer mehr.

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, das als Identitätsnachweis gültig ist.

Nein. In manchen Ländern, zum Beispiel den USA, gilt der Führerschein als amtliches Ausweisdokument. In Deutschland dagegen ist ein Führerschein, obwohl er ein amtliches Dokument ist, kein Ausweisdokument, mit dem man sich identifizieren kann, sondern lediglich der Nachweis der Fahrerlaubnis.

Wenn du dafür immer deinen Reisepass mitnimmst, obwohl du den Führerschein eh immer in der Tasche hast, ist das deine Sache.

Warum sollte ich dafür immer einen Reisepass mit nehmen, wenn ich einen gültigen Personalausweis besitze?

Normalerweise bist du verpflichtet dich zu jederzeit ausweisen zu können (mit einem amtlichen Dokument), falls du, aus welchen Gründen auch immer, zb von der Polizei angehalten wirst. 

Nein. Ich bin nicht verpflichtet mich jederzeit ausweisen zu können. Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokumentes, lediglich die Pflicht solch ein Dokument zu besitzen.

Und da hast immer den Reisepass in der Geldbörse mit?

Nein, wie oben schon erwähnt besitze ich einen Personalausweis, den ich dabei habe, auch wenn ich es theoretisch nicht muss.

Und bevor Du Dich jetzt weiter aus dem Fenster lehnst und mit weiteren haltlosen Behauptungen kommst, lies doch bitte erst mal ein paar Gesetzbücher.

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Wintermadl  16.11.2022, 20:12
@Schimeck

Ist ein Führerschein ein amtlicher Ausweis?

Als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität gilt z.B.: Reisepass. Personalausweis. Führerschein.

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Schimeck  16.11.2022, 20:19
@Wintermadl

Was gilt als Identitätsnachweis?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.

https://www.bmi.bund.de/

Auf der Seite des BMI steht kein Wort von Führerschein, sorry. Und die sollten es doch besser wissen als Du, oder?

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Schimeck  16.11.2022, 20:26
@Wintermadl

Was interessiert es mich in Deutschland und den Rest der EU bzw. den Schengenraum, was innerhalb Österreichs gilt, wo selbst in Österreich der Führerschein eingeschränkt und nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis von Behörden anerkannt wird? Steht sogar in Deinem fabelhaften Link.

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DasChristkind  15.11.2022, 22:28
Ab der Geburt ist ein eigener Reisepass für das Baby Plicht.

Nicht wenn es sich nur in Deutschland aufhält!

Und sobald du im Ausland bist (auch wenn es ein EU Land ist), brauchst du ein staatliches Dokument (Reisepass, Führerschein) um die Identität nachzuweisen.

Der Führerschein gilt nicht als Reisedokument! Selbst wenn es ein Schengen-Land ist benötigt man einen Reisepass oder Personalausweis!

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Wintermadl  15.11.2022, 22:30
@DasChristkind

Die Frau will nach Polen, dann hält sie sich nicht mehr in Deutschland auf und somit ist der Reisepass für das Baby Pflicht.

Führerschein gilt als Identitätsnachweis in einem Schengenland, da es ein staatlich ausgestelltes Domument ist. Du brauchst kein Reisedokument, damit man in Polen feststellen kann wer du bist, Führerschein reicht.

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Wintermadl  16.11.2022, 19:07
@Elli113

Wurde bei mir immer akzeptiert. Zumindest in Tschechien.

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Elli113  16.11.2022, 20:10
@Wintermadl

Mag sein. Die individuelle Entscheidung einzelner macht ihn aber nicht zu einem Ausweisdokument.

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Wintermadl  16.11.2022, 20:11
@Elli113

Ist ein Führerschein ein amtlicher Ausweis?

Als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität gilt z.B.: Reisepass. Personalausweis. Führerschein.

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Elli113  16.11.2022, 21:11
@Wintermadl

Das ist eine Seite, die sich ausdrücklich auf die österreichische Rechtslage bezieht. Im Schengenraum sieht es anders aus, siehe mein Link.

Außerdem steht sogar in deiner Quelle drin:

Führerschein wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt
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DasChristkind  16.11.2022, 21:22
@Wintermadl
Die Frau will nach Polen, dann hält sie sich nicht mehr in Deutschland auf und somit ist der Reisepass für das Baby Pflicht.

Seufz....

Ja, schon klar... Aber wenn der Satz so da steht: "Ab der Geburt ist ein eigener Reisepass für das Baby Plicht", dann ist das irre führend. Dieser Satz impliziert, dass egal wo man sich befindet, das Baby einen Reisepass benötigt.
Anders hätte es mit folgender Formulierung ausgesehen: "Ab der Geburt ist ein eigener Reisepass, bei Reisen ins EU-Ausland, für das Baby Plicht."

Aber das ist jetzt Haarspalterei - ich konnte den Satz so einfach nicht stehen lassen. Weil er eben, ganz alleine gestellt, eine falsche Aussage in sich trägt.

Was den Führerschein angeht, kann ich nur an die offizielle Stelle vom Auswärtigen Amt verweisen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node/polensicherheit/199124#content_4

Der Führerschein gilt NICHT als Reisedokument.

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Wintermadl  16.11.2022, 21:28
@DasChristkind

Noch als Nachsatz: bei einer Grenzkontrolle Ö nach Tschechien, reichte den Grenzbeamten mein Führerschein. Da: amtlicher Nachweis, Identität damit eindeutig feststellbar.

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DasChristkind  16.11.2022, 21:32
@Wintermadl
Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen, und zwar auch bei Reisen in die EU bzw. in Schengen-Staaten. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist bei Reisen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengen-Raumes neben dem Reisepass auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/personalausweis/Seite.030700.html

Genug gesagt. Ich will dich auch gar nicht überzeugen. Nur Leute, die das hier lesen, davor bewahren auf den Führerschein als Reisedokument zu vertrauen - das kann in die Hose gehen. Wenn du selbst das Risiko eingehen willst... bitte...

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Elli113  16.11.2022, 21:57
@Wintermadl
Führerschein ist kein Reisedokument, aber ein amtlicher Identitätsnachweis. Und mehr braucht es innerhalb des Schengenraumes nicht.

Das ist falsch.

Es steht doch sogar in deinen eigenen Link drin, dass der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt wird.

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