Mit Axt in öffentlichkeit herumlaufen

3 Antworten

Eine Axt ist ein Werkzeug und keine Waffe. Daher unterliegt diese auch nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes. Zwar könnte man durchaus jemanden verletzten oder gar töten, aber das kann man mit einen dicken Schraubenschlüssel auch und da käme niemand auf die Idee, den für eine Waffe zu halten.

Wenn du allerdings vor hast, die Axt wie eine Waffe einzusetzen, solltest du das vorher anmelden und selbstverständlich dafür sorgen, dass beim Dreh niemand gefährdet wird.

Weder noch!

Es kommt immer wieder vor. dass wegen so etwas die Polizei gerufen wird und danach saftige Geldstrafen verhängt werden. So etwas IMMER anmelden bzw. die Genehmigung beantragen, so lange ihr nicht auf Privatgrundstück seid.

Mit Kameramann dabei ist wohl klar, was Sache ist.

Entführung, Schlägerei oder Schießerei solltest Du aber vorher mit der Polizei besprechen.

;-)