Mit 18 zu einer Freundin ziehen?

8 Antworten



Wenn du 18 bist, brauchst du niemanden um Erlaubnis fragen.

Du kannst das Kindergeld dann direkt an dich auszahlen lassen. Ob deine Eltern in der Lage sind, dir Unterhalt zu leisten, ist eine andere Frage.



Der Ausdruck "Kindergeld" wird oft falsch verstanden. Er bedeutet, dass das das Geld für die Erziehungsleistung von Eltern  - also für die Eltern ist. Also hat das Kind mMn absolut keinen Einfluss auf die Auszahlung dieses Betrags. 

Anders sieht es mit Unterhalt (Jugendamt weiß Rat) aus obwohl da geprüft werden muss ob wirklich nicht eine andere Lösung möglich ist.


Zu deiner Frage; Ich finde es ein Unding mit 18 bei der Freundin aufzutauchen und dort einzuziehen. Dabei ist es wohl rein rechtlich möglich, jedoch menschlich unklug  und verpflichtend,  aber natürlich musst Du das selbst entscheiden.

DerHans  28.12.2015, 13:10

Ich finde es genau so verrückt, den spätpubertären Gedanken der jungen Dame zu folgen. Trotzdem kann sie mit 18 tun und lassen was sie will.

Wer das finanziert ist eine ganz andere Frage

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Huflattich  28.12.2015, 13:17
@DerHans

....Aber Kindergeld kann sie sich doch denn noch nicht auszahlen lassen... (?)

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wenn du 18 bist, dann darfst du ausziehen u. leben wo du willst. voraussetzung ist natürlich, dass du weißt wie du miete, strom, lebensmittel etc zahlst.wenn deine eltern damit nicht einverstanden sind, wirst du alles alleine finanzieren müssen. auch ist der aufenthalt bei diener kumpeline ja kein daueraufhalt, sondern in der regel sollte es eine übergangslösung sein bis du eine eigene wohnung und eigene möbel erarbeitet hast.

Wenn die Familie Dir das angeboten hat, dass Du da mit 18 einziehen darfst, dann nehme das gerne an. Rede nochmals in Ruhe mit ihnen darüber, und frage, ob Du schon mal persönliche Dinge dort unterbringen kannst. Da Du hauptsächlich Stress Zuhause hast, und Gespräche nicht möglich sind, sage Deiner Famile vorerst nichts vom Auszug; so kannst Du weitere Streitereien vermeiden. Ich wünsche Dir "Viel Glück" für alles Weitere

klar geht das, du bis dann volljährig und kannst über deinen wohnsitz selbst entscheiden. du kannst sogar wenn du nicht mehr zuhause wohnst bessere konditionen für bafög haben, da musst du dich mal schlau machen

Wenn du 18 bist, brauchst du niemanden um Erlaubnis fragen.

Du kannst das Kindergeld dann direkt an dich auszahlen lassen. Ob deine Eltern in der Lage sind, dir Unterhalt zu leisten, ist eine andere Frage.