Mit 18 von der polizei gesucht werden

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Hi Melli555,

... also, wenn man als 18jähriger abhaut, um das Hotelparadies Mama & Papa endgültig zu verlassen, um auf eigenen Füssen zu stehen und sein eigenes Leben zu leben, dann werden wir als Polizei diesen Entschluß voll und ganz "unterstützen" und einen Volljährigen natürlich nicht suchen.

Außer ... es liegen Gründe vor, die aus polizeilicher Sicht vermuten lassen, dass eine Gefahr für Leib oder Leben vorliegen könnte. Dann handeln wir gefahrenabwehrend und suchen auch den Volljährigen, um Gründe für sein Abhauen/Verschwinden zu ermitteln. Wenn die Person dann von der Polizei angetroffen wird, und es wird im Rahmen der Befragung festgestellt, dass keine weiteren Gründe für ein fortgesetztes polizeiliches Einschreiten vorliegen, dann entlassen wir den Volljährigen wieder und er kann tun und lassen was er will, und auch gehen, wohin er will.

IdS

MrDirekt

Wer volljährig ist, kann hingehen wohin er möchte. Man kann umziehen, auswandern oder unter der Brücke leben - wie man will.

Die Eltern könnten sich Sorgen machen, wenn ihr Sohn oder Tochter verschwindet und möglicherweise eine Vermißtenanzeige erstatten. Doch wenn die Polizei den Sohn oder die Tochter dann findet, dann ändert das nichts daran, dass dieser Erwachsene weiter hingehen kann wohin er möchte. Den Eltern würde gegen den Willen des Kindes nicht einmal der Aufenthaltsort mitgeteilt.

18jährige werden also genauso behandelt wie 58jährige.

Du kannst ja nach deinem Auszug nochmal kurz bei den Grünen vorbei und denen mitteilen, dass sie dich nicht suchen brauchen, da du den Entschluss das Elternhaus zu verlassen freiwillig gefasst hast - dann wissen die schon mal Bescheid und du bist auf der sicheren Seite.

Stellt sich mir die Frage, weswegen du deinen Leuten nicht mitteilen möchtest, dass du jetzt dann das Weite suchst?! Aber das musst du wissen...

Die Suchanzeige wird nach 48 Stunden Abwesenheit aufgenommen, Du mußt aberr nicht mit einer großartigen Suchaktion rechnen, wie es z.B. bei einem vermißten Kind üblich ist.

klar die eltern können dich schließlich als vermisst melden....dann ist die polizei trotz deiner volljährigkeit dazu verpflichtet dich zu suchen und auch zu finden....des problem hatte ich auch schon...