Krallli am 06.11.2009 um 14:13 Uhr
Darf man mit 16 Jahren, vorrausgesetzt man hat eine Person über 18 dabei. In der Disco länger als 24 Uhr bleiben ?

''Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.'' http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32953.htm
In Begleitung einer ''personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person'' also auch länger als bis 24 Uhr.

nein, in die discos die ich kenne lassen die dich mit 16 gar nicht erst rein, wenn du noch keine achtzehn bist darfst du nur bis 23 Uhr

Nein, nur wenn deine Eltern dabei sind.
Oder einer von beiden reicht auch.

Nein kannst du nicht.Nur mit einem Erziehungsberechtigten.

Ja in manchen Disco s geht das! Die 18 jährige Person muss dann so einen Zettel unterschreiben + die Eltern der 16 jährigen Person! Die 18 jährige ist dann für dich verantwortlich! Natürlich ist das in den Discos die ab 16 ist und nach 24 Uhr halt ab 18 sag ich mal!
ich glaube ein erziehungsberechtigter muss dabei sein
Zickedeluxe am 6. November 2009 14:15 lach Ja, alles andere macht keinen Sinn
moosmutzelchen am 6. November 2009 14:15 Das gestattet das Jugendschutzgesetz nicht.
Mindestens ein Elterteil muss zwingend anwesen sein, sonst können die sich großen Ärger einhandeln.
SchelleForelle am 6. November 2009 14:15 das kenn ich auch mit dem muttizettel, aber dann darf man trotzdem nur bis 23 Uhr rein
wickblau am 6. November 2009 14:16 Kein plan kann sein das das üebrall anders ist!? Ich komm jetzt auch nicht aus der großen Stadt,.. ;)
Das ist bei jeder Discothek anders. Bei der einen muss ein Elternteil dabei sein (den gesamten aufenthalt über). Manche akzeptieren allerdings auch eine Erlaubnis, oder eben die "Verantwortungsüberschreibung" an einen Erwachsenen.
wickblau am 6. November 2009 14:18 ja genau das meinte ich^^
Nein. Frag aber am besten mal den Türsteher oder so.
Wenn die Disco in einem Nachtclub ist, gilt allerdings http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32952.htm Absatz 3.