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Mit 16 nach 24 Uhr in der Disco.?

gefragt von KrallliKrallli am 06.11.2009 um 14:13 Uhr

Darf man mit 16 Jahren, vorrausgesetzt man hat eine Person über 18 dabei. In der Disco länger als 24 Uhr bleiben ?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 14:18
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Hilfreichste Antwort

''Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.'' http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32953.htm

In Begleitung einer ''personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person'' also auch länger als bis 24 Uhr.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 14:23

Wenn die Disco in einem Nachtclub ist, gilt allerdings http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32952.htm Absatz 3.


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SchelleForelle
beantwortet von SchelleForelle am 6. November 2009 14:14
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nein, in die discos die ich kenne lassen die dich mit 16 gar nicht erst rein, wenn du noch keine achtzehn bist darfst du nur bis 23 Uhr


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 6. November 2009 14:14
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Nein, nur wenn deine Eltern dabei sind.
Oder einer von beiden reicht auch.


merci27
beantwortet von merci27 am 6. November 2009 14:14
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Nein kannst du nicht.Nur mit einem Erziehungsberechtigten.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 6. November 2009 14:15
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Nein, nur mit einem Erziehungsberechtigten.


wickblau
beantwortet von wickblau am 6. November 2009 14:14
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Ja in manchen Disco s geht das! Die 18 jährige Person muss dann so einen Zettel unterschreiben + die Eltern der 16 jährigen Person! Die 18 jährige ist dann für dich verantwortlich! Natürlich ist das in den Discos die ab 16 ist und nach 24 Uhr halt ab 18 sag ich mal!

Kommentar von babsys am 6. November 2009 14:15

ich glaube ein erziehungsberechtigter muss dabei sein

Kommentar von 58676c72370b36ec9454d19c06250bc5smallZickedeluxe am 6. November 2009 14:15

lach Ja, alles andere macht keinen Sinn

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 6. November 2009 14:15

Das gestattet das Jugendschutzgesetz nicht.
Mindestens ein Elterteil muss zwingend anwesen sein, sonst können die sich großen Ärger einhandeln.

Kommentar von 2eb2e1c294f77231ccadafe891a02f78smallSchelleForelle am 6. November 2009 14:15

das kenn ich auch mit dem muttizettel, aber dann darf man trotzdem nur bis 23 Uhr rein

Kommentar von Cba2eb5fc7b45a030bf708884d6a1c3dsmallwickblau am 6. November 2009 14:16

Kein plan kann sein das das üebrall anders ist!? Ich komm jetzt auch nicht aus der großen Stadt,.. ;)


r6tfjtgf
beantwortet von r6tfjtgf am 6. November 2009 14:15
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Das ist bei jeder Discothek anders. Bei der einen muss ein Elternteil dabei sein (den gesamten aufenthalt über). Manche akzeptieren allerdings auch eine Erlaubnis, oder eben die "Verantwortungsüberschreibung" an einen Erwachsenen.

Kommentar von Cba2eb5fc7b45a030bf708884d6a1c3dsmallwickblau am 6. November 2009 14:18

ja genau das meinte ich^^


anonym
beantwortet von LeaLutscher am 6. November 2009 14:15
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Nein. Frag aber am besten mal den Türsteher oder so.


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