Mit 16 Jahren während der Schule arbeiten?

2 Antworten

Bitte beachte, dass du zwar ein Jugendlicher bist, dennoch aufgrund deiner Schulpflicht als Kind zählst. Der Arbeitgeber hat bei Beschäftigungen von Jugendlichen unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Ein Jugendlicher ist, wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist. Doch wer noch voll schulpflichtig ist, gilt als Kind im Sinne des JArbSchG. Das bedeutet, dass Minijobs nur mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten und nur leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausüben dürfen.

Unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen Jugendliche ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten. Während der Schulferien kannst du bis zu vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.

Auf den in Deutschland geltenden Mindestlohn haben Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen Anspruch. Somit kann dir im Vorfeld auch nicht die Frage beantwortet werden, wieviel du verdienen kannst, das ist Verhandlungssache.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Du wirst als Schüler kaum Zeit haben mehr als 450 € zu verdienen.